Koblenz – Das war schon ganz schön dreist

Nachrichten-aus-Koblenz-RLP- Koblenz – Beim zweiten Mal wurde sie ertappt – eine Betrügerin, die neue Etiketten an alter Kleidung befestigte.

Gegen 13.45 Uhr wurde die Koblenzer Polizei am gestrigen Nachmittag (22.3.2018) darüber informiert, dass es in einem Bekleidungsgeschäft in der Löhrstraße zu einem Etikettenschwindel kam.

Eine 29-jährige Frau aus der Verbandsgemeinde Cochem-Zell versuchte an der Kasse eine Jeans und einen Pullover umzutauschen. Der aufmerksamen Kassiererin fiel allerdings auf, dass es sich bei der Ware um alte Sachen handelte, die Etiketten jedoch von der neuen Kollektion waren. Sie bat die junge Frau ins Büro der Filialleitung und verständigte die Polizei.

Diese konnte in der Handtasche der Frau einen weiteren Umtauschbeleg vom Vormittag finden. Eine Überprüfung ergab, dass auch bei dieser Rückgabe ein Schwindel vorlag. Eine Bikini- und eine Stoffhose wurden von der Betrügerin mit falschen Etiketten versehen und umgetauscht.

Auch fiel den Beamten auf, dass die 29-Jährige eine weitere Tasche dabei hatte, die-se aber etwas versteckt hielt. Bei der Durchsuchung dieser Einkaufstasche konnten weitere Bekleidungsstücke und eine Sonnenbrille des Ladens gefunden werden. Da die Ware nicht zugeordnet werden konnte, wurde sie zunächst sichergestellt.

Gegen die junge Frau wird nun wegen Betruges ermittelt.

OTS: Polizeipräsidium Koblenz

Das könnte Sie auch interessieren ...

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com