Jeder Bürger sollte wissen: wenn keine entsprechende Vorsorge für die persönlichen Belange getroffen ist, wird im Bedarfsfall das Betreuungsgericht eine Person zum Betreuer oder Betreuerin – auch den Ehegatten oder Familienangehörigen – zur gesetzlichen Vertretung bestellen müssen, die dann die rechtlichen Angelegenheiten regelt.
Auch der oder die familienangehörige Person als BetreuerIn unterliegt dann einer Aufsicht und Kontrolle durch das Gericht.
Durch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ist es möglich, selbst zu bestimmen, welche Person des Vertrauens diese Aufgabe in welcher Eigenschaft wahrnehmen soll. In diesen Veranstaltungen sollen neben allgemeinen Informationen besonders auf Fragen eingegangen werden, wie: „Wann muss ein Betreuer bestellt werden? Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung? Ist es notwendig, eine Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen und wo kann sie hinterlegt werden“.
Die nächste Informationsveranstaltung findet am Dienstag, dem 10.01.2017, 18.30 Uhr, in der Kreisverwaltung Hildesheim, Bischof-Janssen-Str. 31, 31135 Hildesheim statt. Das Kreishaus ist zum Veranstaltungstermin über den Eingang B – Sitzungssäle – zugänglich. Eine Anmeldung ist über die Ruf-Nummer (05121) 309-4462 (Holger Meyer) oder (05121) 7535-0 (Manfred Marhenke) vom Betreuungsverein Hildesheim e.V. möglich.
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Text: Landkreis Hildesheim
Der Landrat