Kreis Hildesheim – Auch 2017 informieren die Machmits weiter über Vorsorgevollmachten: „Ich sorge vor“ – Vorsorgevollmacht statt rechtlicher Betreuung

suedwest-news-aktuell-deutschland-hildesheim Kreis Hildesheim (NI) – Vorsorgevollmacht: Vorsorge wird von den meisten Menschen als finanzielle Vorsorge verstanden. Die Frage der persönlichen Vorsorge für den Eintritt einer Situation, sei es durch Unfall, Krankheit oder Alter, in der wir nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen, wird meist verdrängt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Weil das so ist, bietet die Betreuungsstelle des Landkreises regelmäßig Informationsveranstaltungen zu diesem Thema an.

Jeder Bürger sollte wissen: wenn keine entsprechende Vorsorge für die persönlichen Belange getroffen ist, wird im Bedarfsfall das Betreuungsgericht eine Person zum Betreuer oder Betreuerin – auch den Ehegatten oder Familienangehörigen – zur gesetzlichen Vertretung bestellen müssen, die dann die rechtlichen Angelegenheiten regelt.

Auch der oder die familienangehörige Person als BetreuerIn unterliegt dann einer Aufsicht und Kontrolle durch das Gericht.

Durch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ist es möglich, selbst zu bestimmen, welche Person des Vertrauens diese Aufgabe in welcher Eigenschaft wahrnehmen soll. In diesen Veranstaltungen sollen neben allgemeinen Informationen besonders auf Fragen eingegangen werden, wie: „Wann muss ein Betreuer bestellt werden? Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung? Ist es notwendig, eine Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen und wo kann sie hinterlegt werden“.

Die nächste Informationsveranstaltung findet am Dienstag, dem 10.01.2017, 18.30 Uhr, in der Kreisverwaltung Hildesheim, Bischof-Janssen-Str. 31, 31135 Hildesheim statt. Das Kreishaus ist zum Veranstaltungstermin über den Eingang B – Sitzungssäle – zugänglich. Eine Anmeldung ist über die Ruf-Nummer (05121) 309-4462 (Holger Meyer) oder (05121) 7535-0 (Manfred Marhenke) vom Betreuungsverein Hildesheim e.V. möglich.

***

Text: Landkreis Hildesheim
Der Landrat

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com