Landkreis Hildesheim – Hochwasser-Soforthilfe: Antragstellung weiterhin möglich

Deutsches Tageblatt - Stadt und Landkreis Hildesheim - Aktuell -Landkreis Hildesheim (NI) – Hochwasser-Soforthilfe: Mitte August hat das Land Niedersachsen finanzielle Hilfen in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro für Hochwassergeschädigte bereitgestellt.

Als erster Schritt wird eine Soforthilfe ausgezahlt, die schnell und unbürokratisch akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell überbrücken soll, die durch das Hochwasser im Zeitraum vom 24. Juli bis 4. August entstanden sind. Beim Landkreis Hildesheim lagen bis zum 8. September 268 Anträge vor, davon sind schon 72 mit einem Gesamtvolumen von 96.750 Euro bewilligt worden.

Bei der Stadt Hildesheim sind (Stand 8. September) bisher 22 Anträge eingegangen, davon konnten zehn mit einem Gesamtvolumen von 12.750 Euro bewilligt werden.

Private Haushalte können nach der Richtlinie des Landes bei einem Hausrat-Mindestschaden von 5.000 Euro Hilfe erhalten. Pro erwachsene Person können 500 Euro beantragt werden, pro Kind 250 Euro, maximal 2.500 Euro pro Haushalt. Bei ganz besonderen akuten Notlagen ist unter strengen Voraussetzungen auch eine höhere Leistung oder eine Zahlung auch bei geringeren Schäden möglich.

Landkreis und Stadt Hildesheim weisen noch einmal alle betroffenen Einwohnerinnen und Einwohnern auf die Möglichkeit hin, eine Soforthilfe in Anspruch zu nehmen. Der einheitliche Antragsvordruck ist auf den Internetseiten beider Kommunen eingestellt (www.hildesheim.de/hochwasserhilfe beziehungsweise www.landkreishildesheim.de/hochwassersoforthilfe), Anträge können bis zum 15. November gestellt werden.

Beim Landkreis Hildesheim sind Christine Bettac und Kerstin Lachmann (Telefon 05121 309-2055) für Auskünfte zu den Hochwasserhilfen zuständig und auch per E-Mail unter hochwassersoforthilfe@landkreishildesheim.de zu erreichen. Bei der Stadt Hildesheim stehen Anke Hofert und Britta Schulze telefonisch (05121 301-4218 beziehungsweise -4219) oder per E-Mail unter hochwasser@stadt-hildesheim.de für Fragen zur Antragstellung zur Verfügung.

Das Land Niedersachsen beabsichtigt außerdem, weitere Unterstützungshilfen zu gewähren, soweit eine Elementarschadenversicherung nicht abgeschlossen werden konnte. Dies betrifft zum Beispiel Schäden am Gebäude oder an der Heizungsanlage. Die genauen Voraussetzungen hierfür werden vom Land noch bekanntgegeben. Darüber hinaus hat das Land Niedersachsen eine finanzielle Soforthilfe der vom Hochwasser geschädigten Unternehmen in Niedersachsen angekündigt.

Zuständig für die Bewilligung ist die Niedersächsische Investitions- und Förderbank (NBank). Dort können Unternehmen bereits jetzt unter der Rufnummer 0511 30031 346 Kontakt aufnehmen und in Kürze Anträge stellen.

***
Text: Landkreis Hildesheim