Leer – Nach Bissvorfall im Evenburg-Park: Appell an Anleinpflicht für Hunde

Evenburgallee am Abend
Evenburgallee am Abend, Sommer 2016 – Foto: Landkreis Leer

Leer (NI) – Wieder hat sich ein Anwohner im Schloss Evenburg gemeldet und beschwert. Wieder geht es um freilaufende Hunde im Park. In letzter Zeit häufen sich wieder die Anrufe bei den Mitarbeitern. Als besonders problematisch werden dabei die Wochenenden und Abendstunden benannt. Mittlerweile nehmen Spaziergänger sogar Pfefferspray zum Schutz mit, weil sie sich vor den Tieren nicht sicher fühlen.

Der Landkreis Leer nimmt aber insbesondere den Vorfall vom 17. Januar, bei dem ein freilaufender Hund eine Frau und deren Hund gebissen hat, zum Anlass auf die Anleinpflicht in den Alleen und im Park der Evenburg hinzuweisen.

„Die Parkordnung des Landkreises ist für ein gutes Miteinander aller Menschen und Tiere im Park erlassen worden. Zudem gilt die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Leer“, sagt Birgit Zimmermann, Leiterin des Ensembles Schloss Evenburg.

In diesem Zusammenhang appelliert sie auch an die Hundebesitzer, den Kot ihrer Tiere bitte einzusammeln. Im Park funktioniere das Beseitigen sehr gut. In den Alleen könne es deutlich besser sein. „In diesen Bereichen ist das Arbeiten für das Gärtnerteam ausgesprochen unangenehm. Der Kot fliegt ihnen buchstäblich um die Ohren“, so Zimmermann. Es stünden ausreichend Beutelspender an allen Parkeingängen und in den Alleen zur Verfügung, und diese würden regelmäßig aufgefüllt.

Aus der Parkordnung:

Hiernach dürfen Hunde im Park nur angeleint ausschließlich auf den Wegen geführt werden. Halter von Hunden oder Personen, denen Hunde anvertraut sind, haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Hunde weder Spielplätze noch Wasserflächen betreten. Die Notdurft der Hunde ist durch die Hundehalter in den dafür vorgesehenen Vorrichtungen zu entsorgen. Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in der jeweils gültigen Fassung ist zu beachten. Bei wiederholten Verstößen gegen die Anleinpflicht von Hunden, gegen das Betretungsverbot (mit Hund) von Kinderspielplätzen und Wasserflächen sowie das Unterlassen der unverzüglichen Beseitigung von Hundekot kann durch die Mitarbeitenden des Ensembles Schloss Evenburg ein sofortiger Parkverweis ausgesprochen werden.

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Text: Landkreis Leer
Bergmannstraße 37
D-26789 Leer

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