Donnerstag, 12.12.2019, 12:30 Uhr.
Er habe vor zwei Wochen Geld abgehoben und seitdem damit bezahlt. Er könne sich nicht erklären, wann und wo er den falschen 50 Euro-Schein bekommen habe.
Die wissentliche Weitergabe von Falschgeld ist strafbar! Es gibt Sicherheitsmerkmale, anhand dieser man Falschgeld erkennen kann.
Informationen zum Thema Falschgeld finden Sie auf:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/falschgeld/