Bei der Überprüfung des darin befindlichen Personalausweises, stellten die Beamten fest, dass die Besitzerin mit Haftbefehl gesucht wurde. Sie war vom Amtsgericht Mainz wegen Schwarzfahrens zu zehn Tagen Gefängnis verurteilt worden.
Als die telefonisch informierte Wiesbadenerin ihren verloren gegangenen Geldbeutel auf der Dienststelle abholen wollte, wurde ihr der Haftbefehl eröffnet. Gegen eine Zahlung von 150 Euro konnte sie die Haftstrafe jedoch abwenden und das Revier mit ihrem Geldbeutel verlassen.
OTS: Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern