Fundtiere sind keine Seltenheit und viele Menschen stehen vor der Frage, was zu tun ist, wenn sie ein solches Tier finden. Die rechtlichen Grundlagen und Fristen im Umgang mit Fundtieren sind klar geregelt, doch oft herrscht Unsicherheit darüber, welche Rechte und Pflichten sowohl Finder als auch ursprüngliche Besitzer haben. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte und geben praktische Tipps für den Umgang mit Fundtieren.
Rechtliche Grundlagen:
Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unterliegen Fundtiere denselben Fristen wie Fundsachen. Wenn jemand ein Tier findet, ist er verpflichtet, den Fund entweder dem Eigentümer oder der zuständigen Behörde (z.B. dem Fundbüro oder einem Tierheim) zu melden (§ 965 BGB). Diese Anzeige dient dazu, dem ursprünglichen Besitzer die Möglichkeit zu geben, sein Tier wiederzufinden.
Weitervermittlung und Eigentumserwerb:
Ein entscheidender Punkt ist die Frist, innerhalb derer der Eigentümer sein Tier zurückfordern kann. Nach einer Frist von vier Wochen kann die zuständige Behörde / Tierheim das Tier vorläufig weitervermitteln, beispielsweise an den Finder oder eine dritte Person (§ 965 BGB). Wichtig hierbei ist, dass diese Weitervermittlung zunächst ohne Eigentumserwerb erfolgt.
Der rechtliche Eigentumserwerb tritt erst nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist ein, wenn sich der ursprüngliche Besitzer nicht gemeldet hat (§ 973 BGB). Nach dieser Zeit wird der Finder zum rechtmäßigen Eigentümer des Tieres. Dies bietet eine klare Regelung und Sicherheit für Finder, die ein Tier über längere Zeit betreuen.