Mannheim – Aktueller Corona-Hinweis vom 03.05.2020: Änderung der Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Mannheim - Mannheim (BW) – Mit Beschluss vom 2. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert.

Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 4. Mai 2020, und sind unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg zu finden.

Mit der siebten Änderungsverordnung werden weitere Beschränkungen gelockert. So dürfen beispielsweise alle Ladengeschäfte – unabhängig von ihrer Verkaufsfläche – unter Auflagen wieder vollständig öffnen.

Auch Gottesdienste und Gebetsversammlungen sind unter Auflagen wieder möglich. Die Ausgangsbeschränkungen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen werden gelockert. Ab 6. Mai 2020 können Kinder wieder Spielplätze besuchen.

Die aktuelle Rechtsverordnung ist unter www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften einsehbar.

***
Stadt Mannheim

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Scroll to Top
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com