Martin Reichardt (AfD): Entscheidung im Fall Loretta ist gutes Zeichen gegen Politisierung der Schullandschaft

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Fall Loretta B. – Das Verwaltungsgericht Greifswald hat heute das Vorgehen der Polizei im Fall der Schülerin Loretta B. für rechtswidrig erklärt. Das damals 16-jährige Mädchen war im Frühjahr 2024 nach Alarmierung der Polizei durch den Schulleiter aus dem laufenden Unterricht geholt worden, nachdem es zuvor vermeintlich rechtsextreme Inhalte in Sozialen Netzwerken gepostet hatte.

Die Schweriner Landesministerin Oldenburg (DIE LINKE) hatte sich in der Vergangenheit immer wieder hinter das Vorgehen des Schulleiters gestellt, obwohl dieser damit gegen die internen Regelungen des Bildungsministeriums verstoßen hatte.

Hierzu erklärt der bildungs- und familienpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Reichardt:

„Nachdem im vergangenen Jahr eine von der Familie B. eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schulleiter vom zuständigen Schulamt ohne Begründung einfach zurückgewiesen worden war, besteht nun endlich Klarheit über die Rechtswidrigkeit der Abführung der Schülerin aus dem Unterricht.

Damit steht neben dem Rektor auch die linke Landesministerin Oldenburg blamiert da.

Die AfD-Fraktion begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald im Rechtsstreit der Familie der 17-jährigen Loretta aus Ribnitz-Damgarten gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich.

Die Entscheidung setzt ein klares Zeichen gegen staatliche Übergriffigkeit und die Politisierung der Schullandschaft. Unsere Schulen dürfen kein Überwachungsraum werden! Schüler und ihre Eltern müssen das Vertrauen haben, dass Schule ein Ort des Lernens und der Gedankenfreiheit bleibt.“

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Text: Pressestelle der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

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