Niedersachsen / Hannover – Gesetz zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Niedersachsen - Niedersachsen / Hannover – Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften sowie dessen Einbringung in den Landtag beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des Pflegeberufegesetzes des Bundes, der weiteren Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung sowie der Anpassung einiger schulrechtlicher Vorschriften.

Mit der Gesetzesänderung sollen die neuen Pflegeschulen nach dem Pflegeberufegesetz des Bundes, in der die bisherigen schulrechtlich geregelten Altenpflegeschulen sowie nicht schulrechtlich geregelten Kinderkrankenpflegeschulen und Krankenpflegeschulen zusammengeführt werden, in das Schulgesetz mit einbezogen werden. Zudem wird die künftige Schulgeldfreiheit für die Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich sichergestellt.

Mit den Änderungen im Bereich des Datenschutzes soll insbesondere eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besonders geschützter personenbezogener Daten geschaffen werden. Solche Daten fallen beispielsweise bei einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an. Ebenso soll die Übermittlung von personenbezogenen Daten von Berufsschulen an die Ausbildungsbetriebe und die berufsständischen Kammern gesetzlich abgesichert werden. Weitere Änderungen betreffen die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel im Unterricht und in Prüfungen sowie die Möglichkeit, internetbasierte Lern- und Unterrichtsplattformen – so genannte Schulclouds – zu schulischen Zwecken einsetzen zu können.

Mit dem Gesetzentwurf soll ermöglicht werden, dass Schülerinnen und Schüler, die an berufsvorbereitenden Maßnahmen oder Einstiegsqualifikationen nach SGB III teilnehmen, die Berufseinstiegsschule auch in Form von Teilzeitunterricht besuchen können. Zudem sollen an Schulkonferenzen, die ausschließlich eine Schülerin oder einen Schüler betreffen – wie zum Beispiel bei Ordnungsmaßnahmen -, zukünftig nur noch diejenigen Lehrkräfte teilnehmen müssen, die die Schülerin oder den Schüler auch tatsächlich unterrichten. Damit soll eine weitere Entlastung der Lehrkräfte im Schulalltag erreicht werden.

Service: Sie finden die Entwurfsfassung, die nun in den Landtag eingebracht wird, auf der Website des Landes Niedersachsen unter der Rubrik Gesetz- und Verordnungsentwürfe.

***

Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com