Pirmasens – KI 3.0-Mittel: Der Bund hat den Förderzeitraum des Kommunalen Investitionsprogrammes (KI 3.0) um ein weiteres Jahr verlängert. Die Stadtspitze begrüßt die Entscheidung der Regierung ausdrücklich. Ohne eine entsprechende Prolongation hätten für Pirmasens Zuschüsse in Höhe von knapp 13 Millionen Euro auf dem Spiel gestanden. Die zweckgebundenen Mittel fließen ausschließlich in die energetische Generalsanierung von vier Schulen.
„Die Ausweitung des Förderzeitraums um weitere zwölf Monate ist ein wichtiges Signal zur richtigen Zeit“, erklärt Oberbürgermeister Markus Zwick. „Durch die Verlängerung der Fristbindung eröffnet sich uns die Möglichkeit, die für unsere Stadtgesellschaft so bedeutenden Infrastrukturprojekte realisieren und die bewilligten Fördermittel auch in voller Höhe abrufen zu können“, so Bürgermeister Michael Maas, der für die Dezernate Finanzen und Bauen verantwortlich zeichnet. Eine Prognose, ob die Prolongation der Fristen ausreichend sein wird, sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht seriös möglich. „Noch können wir nicht abschätzen, ob die Corona-Pandemie absehbare Auswirkungen auf die Bauprojekte hat“, so Maas weiter. Es sei nicht auszuschließen, dass es zu Verzögerungen in der planerischen und baulichen Umsetzung kommt. Aktuell befänden sich die angestoßenen Maßnahmen noch im Zeitplan. „Wir werden gemeinsam mit Planern, Ingenieuren und Baufirmen alle Anstrengungen unternehmen, um die Projekte fristgerecht fertigzustellen“, betont Maas.
Die Verwaltungsspitze bedankt sich bei den Bundestagsabgeordneten für deren Einsatz in dieser dringenden Angelegenheit. Insbesondere Anita Schäfer habe sich mit Nachdruck für die Belange der hochverschuldeten Kommunen in der Westpfalz eingebracht und an entscheidender Stelle in der Bundesregierung für die Problematik erfolgreich geworben, so Zwick und Maas.
Für die Änderung der Förderbedingungen und einer Verlängerung der damit verbundenen Fristen war eine Gesetzesänderung notwendig. Nachdem der Bundestag bereits Mitte des vergangenen Monats dem Anliegen zugestimmt hatte, gab in seiner Sitzung am 27. März 2020 auch der Bundesrat grünes Licht für das Vorhaben. Aktuell erfolgen die letzten formalen Schritte bis zur Gültigkeit der Neuregelung des sogenannten Kommunalinvestitionsfördergesetztes. Die Fristen zur Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen für beide Kapitel wurden jeweils um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 beziehungsweise 2022 verlängert.
Die Problematik der bisher geltenden Fristbindung auf den Förderanspruch von Bundes- und Landesmitteln war bereits im Frühsommer 2019 in den Fokus der Verantwortlichen im Pirmasenser Rathaus gerückt. In zahlreichen Gesprächen und Briefen hatten Oberbürgermeister Markus Zwick und Bürgermeister Michael Maas in Mainz und Berlin für eine dringend notwendige Nachbesserung der Rechtslage geworben.
Vor dem Hintergrund der hohen Auslastung in der Baubranche, anspruchsvollen Planungsleistungen externer Ingenieurbüros und komplexen, teils europaweiten Ausschreibungen bei Vergabeverfahren, war festzustellen, dass die Abwicklung projektierter Maßnahmen deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt, als ursprünglich geplant. Bei einer Reihe von Maßnahmen in Pirmasens handelt es sich um größere und kostenintensive Vorhaben, die vor Bewilligung und Baubeginn umfangreiche Planungsleistungen der Kommune und einen zeitlichen Vorlauf erfordern.
In der Siebenhügelstadt profitieren insgesamt vier Projekte von KI 3.0-Mitteln. Neben der Grundschule Winzeln und der Schulturnhalle in Fehrbach sind dies die laufenden Generalsanierungen der Landgraf-Ludwig-Realschule und der Berufsbildenden Schule.
Hintergrund: Der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte die Notlagen finanzschwacher Kommunen im Strukturwandel erkannt, die durch die extreme Altschuldenlast quasi nicht mehr handlungsfähig sind, um in die dringend notwendige Bildungsinfrastruktur zu investieren. Hauptgrund für die gefährliche finanzielle Schieflage sind die von Bund und Land per Gesetz übertragenen, aber nicht ausreichend gegenfinanzierten Pflichtaufgaben, insbesondere im Sozialbereich.
Im Juli 2015 trat das „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsfördergesetz) auf Bundesebene in Kraft. Es soll den Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet durch die Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützen. In Rheinland-Pfalz ist die Umsetzung des Gesetzes unter dem Titel „Kommunales Investitionsprogramm 3.0“, kurz KI 3.0, bekannt. Für das Kommunale Infrastrukturprogramm (Kapitel 1) stellt der Bund insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon entfallen auf Rheinland-Pfalz rund 253 Millionen Euro. Das Land unterstützt diesen ersten Programmabschnitt mit einem Beitrag in Höhe von 31 Millionen Euro.
Im Herbst 2017 hat der Bund seine Finanzhilfen für finanzschwache Kommunen um weitere 3,5 Milliarden Euro auf sieben Milliarden Euro ausgeweitet. In Anlehnung an das bestehende KI 3.0, Kapitel 1, wird das zusätzliche Schulsanierungsprogramm in Rheinland-Pfalz KI 3.0, Kapitel 2 genannt. Aus diesen Mitteln fließen 256, 6 Millionen Euro nach Rheinland-Pfalz. Das Geld soll zur gezielten Förderung sanierungsbedürftiger Schulinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen eingesetzt werden.
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Stadt Pirmasens