Rosenheim – Maskenpflicht in Bayern kommt ab morgen – In Stadt und Landkreis Rosenheim bereits seit Mittwoch Pflicht – Wochenbilanz des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - Polizei-News - Bayern -Rosenheim – Seit Samstag, 21. März 2020, kontrollieren die Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung sowie der Abstands- und Schutzregeln, die für den Freistaat Bayern zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie gelten. Wie in den Wochen zuvor, fällt auch die polizeiliche Bilanz nach der fünften Woche positiv aus. Fast alle Menschen im südlichen Oberbayern akzeptieren die Regeln und halten sich nach wie vor an die Beschränkung .

Mehr als 16.000 Kontrollen führte die Polizei seit Montag, 20.04.2020, bis zum Morgen des heutigen Sonntag, 26.04.2020, im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Verordnung der Bayerischen Staatsregierung anlässlich der Corona-Pandemie durch. Dabei wurden 1.372 Verstöße festgestellt. In 817 Fällen wurden Anzeigen erstattet, die meisten (779) davon wegen Missachtung der Ausgangsbeschränkung.

Am gestrigen Samstag, 25.04.2020, war im Vergleich zu den letzten Wochenenden, trotz der schönen Witterung, weniger Ausflugsverkehr festzustellen. Nur im Bereich einiger weniger Ausflugsziele waren etwas stärker frequentierte Wanderparkplätze festzustellen. Die Wanderer und Radlfahrer beachten mehrheitlich die Vorgaben, so dass es kaum zu Beanstandungen kam. Im Fazit lässt sich festhalten, dass die Verkehrslage, insbesondere in Anbetracht der Wetterlage, als ruhig bezeichnet werden kann.

Mit Wochenbeginn sind erste Lockerungen mit der „Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ in Kraft getreten. So konnten Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen und Fahrradwerkstätten wieder öffnen. Bisher waren nur Bewegung und Sport mit Personen des eigenen Hausstands oder dem Lebenspartner erlaubt. Mit der Neuregelung darf nun die Wohnung zu Sport und Bewegung an der frischen Luft alternativ auch mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person verlassen werden. Auch diese neu gelockerten Regeln wurden zum Großteil von den Menschen im südlichen Oberbayern beachtet, wobei insgesamt betrachtet mit 1.372 Verstößen allerdings über 230 Verstöße mehr als noch in der Vorwoche festgestellt werden mussten. Die Polizeibeamten setzen unter Berücksichtigung der neuen Regelungslage verstärkt auf mündliche Erläuterungen und Sensibilisierung, so dass die Zahl der Anzeigen nur leicht auf 817 (Vorwoche 791) angestiegen ist.

Die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung wurde, wie bereits an den vergangenen Wochenenden, nicht nur von den Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, sondern mit Unterstützung der Alpinen Einsatzgruppe, der Reitergruppe, der Kontrollgruppe Motorrad, der Wasserschutzpolizei sowie Einsatzkräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei kontrolliert.

Ergänzend zum Gebot der Bayerischen Staatsregierung führte die Stadt sowie der Landkreis Rosenheim bereits Mitte der Woche mit Allgemeinverfügung die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Benutzen von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs sowie für den Aufenthalt im Bereich von Geschäften ein. Diese Verpflichtung gilt ab dem 27.04.2020 flächendeckend für den gesamten Freistaat Bayern. Personen ab dem siebten Lebensjahr, also ab dem sechsten Geburtstag, müssen beim Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Es genügen hier ggf. auch selbst genähte Masken (sog. Community-Masken), ein Tuch oder ein Schal, medizinische Masken sind nicht erforderlich. In den Geschäften sind zudem die Ladenbetreiber gefordert, die sicherzustellen haben, dass auch ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt.

Nach den ersten Tagen ergibt sich für die Stadt und den Landkreis Rosenheim zur dortigen Pflicht des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen erfreulicher-weise ein positives Bild. Die Bürgerinnen und Bürger zeigten sich sehr einsichtig, so dass fast keine Beanstandungen durch die Polizei notwendig waren. Nach den vorläufigen polizeilichen Beobachtungen dürfte die Maskenpflicht im Bewusstsein von großen Teilen der Bevölkerung schon angekommen sein. Im südlichen Oberbayern hat bereits in dieser Woche ein nicht unerheblicher Teil der Personen die bisherige Empfehlung für das Schutzmaskengebot beachtet.

Polizeipräsident Robert Kopp: „Es ist notwendig, dass wir auch nach fünf Wochen Ausgangsbeschränkung gemeinsam an einem Strang ziehen: Beachten Sie deshalb ab morgen, 27.04.2020, die Verpflichtung einen Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen zu tragen und halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern ein! Die Beachtung der Schutzregeln ist schon deshalb notwendig, weil diese auch Voraussetzung für weitere Lockerungen sind. Die Stadt und der Landkreis Rosenheim gelten als einer der „Corona-Hotspots“ in Deutschland mit knapp 37% mehr Todesfällen als zum Beispiel das gesamte Bundesland Schleswig-Holstein. Die Polizei wird deshalb die Einhaltung der Regeln verstärkt überwachen. Wer gegen die „Maskenpflicht“ verstößt muss mit einer Anzeige und einer Geldbuße von 150.- Euro rechnen, die im Falle von wiederholten Verstößen verdoppelt werden kann!“

Für Fragen zur Ausgangsbeschränkung sowie zu den Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen bitten wir auch weiterhin, nicht den Polizeinotruf 110 oder die örtlichen Polizeiinspektionen anzurufen.

Die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung ist der zentrale Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger. Sie bietet einen direkten und raschen Draht in die Verwaltung des Freistaats mit allen Ministerien und Behörden.

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Polizei Rosenheim