Während der Fahrt geriet der Fahrer ins Schlingern und stürzte. Durch den Sturz erlitt der 21-Jährige eine Armfraktur und wurde zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus verbracht. An dem Elektroroller war kein Versicherungskennzeichen montiert.
Ermittlungen haben ergeben, dass der durch den 21-Jährigen geführte Roller eine Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h aufweist. Aus diesem Grund fällt der Elektroroller nicht mehr unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und es ist eine Fahrerlaubnis notwendig, welche der 21-jährige Fahrer nicht vorweisen konnte.
Aufgrund des fehlenden Versicherungskennzeichens liegt auch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden gegen den 21-Jährigen eingeleitet und der Elektroroller wurde sichergestellt.