In diesem Zusammenhang erinnert die Verwaltung alle Hundebesitzer daran, dass die Vierbeiner innerhalb der bebauten Ortslage an der Leine zu führen sind. Zur bebauten Ortslage gehören auch Grünflächen, Parkanlagen wie beispielsweise die Rheinanlagen, und auch Grünzüge wie beispielsweise die Mayener Hohl. Wer seinen Hund trotzdem frei laufen lässt, der muss ein Verwarnungsgeld in Höhe von derzeit 20 Euro zahlen.
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Text: Christoph Maurer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stadtverwaltung Andernach