Stadt Wertheim – Corona-Schwerpunktpraxis ist eingerichtet: Informationen aus dem Lenkungsstab der Stadt

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Wertheim Wertheim (BW) – Seit Mittwoch ist in Wertheim eine Corona-Schwerpunktpraxis eingerichtet.

Auf Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung hat sich eine Hausarztpraxis in der Innenstadt bereit erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen. Sie ist jetzt zentrale Behandlungspraxis für Wertheimer Patienten mit Atemwegserkrankungen. In der heutigen Schaltkonferenz des Corona-Lenkungsstabs der Stadt Wertheim erläuterte Bürgermeister Wolfgang Stein die Funktion der Schwerpunktpraxis im auf die Corona-Pandemie ausgerichteten medizinischen Versorgungssystem.

Die Schwerpunktpraxis soll andere Arztpraxen sowie das Krankenhaus entlasten und das Risiko für „gesunde“ Patienten minimieren. Denn nicht jede Hausarztpraxis ist räumlich in der Lage, „normale“ Patienten und solche mit Corona-Symptomen zu trennen. Die Ärzte in Wertheim entscheiden, ob sie Patienten mit Corona-Symptomen an die Schwerpunktpraxis oder an das Abstrichzentrum des Landkreises weiterleiten.

Es war zunächst in Bad Mergentheim untergebracht und wird jetzt nach Tauberbischofsheim verlagert. Die Anmeldung in der Schwerpunktpraxis erfolgt ausschließlich durch Ärzte und nicht durch Patienten selbst. Die Ärzte übermitteln der Schwerpunktpraxis die Kontaktdaten der Patienten per Formular. Diese setzt sich dann mit den Patienten zur Terminvereinbarung in Verbindung.

Die weiteren Themen im heutigen Lenkungsstab der Stadtverwaltung:

Notfallbetreuung in Osterferien
Die Notfallbetreuung, die seit Schließung der Kitas und Schulen eingerichtet ist, wird auch in den Osterferien fortgeführt. Darauf macht der Lenkungsstab nochmals besonders aufmerksam. Im Kita-Bereich liegen Anmeldungen für vier bis sechs Kinder vor. Im Schulbereich ist der bislang gemeldete Bedarf noch geringer. Eltern, die in den sogenannten systemkritischen Bereichen arbeiten, können ihre Kinder jetzt noch anmelden. Dazu wenden sie sich einfach an die Schule, die ihr Kind besucht.

Schutzmaßnahmen in Lebensmittelmärkten
Inzwischen haben Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamts alle großen Lebensmittelmärkte aufgesucht und sich von der Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Kunden überzeigt. „Die Marktleitungen sind sich der Pflichten der Corona-Verordnung bewusst und haben die erforderlichen Maßnahmen getroffen“, fasst Referatsleiter Volker Mohr das Ergebnis zusammen. Vor dem Kassenbereich sowie vor Bäcker- und Metzgertheke sind Abstandsmarkierungen angebracht. Häufig wird darum gebeten, bargeldlos zu bezahlen. Die Märkte setzen Sicherheitsdienste oder eigene Kräfte ein, um den Zutritt zu steuern und Warteschlangen zu kontrollieren. Die Kassen werden nach Möglichkeit bei großem Andrang so besetzt, dass es keinen Kundenstau gibt.

Kontrollen des Ordnungsamts
Vereinzelt erhält das Ordnungsamt auch Hinweise aus der Bürgerschaft auf mögliche Verstöße gegen die verordnete Schließung von Geschäften und Dienstleistern. Dazu erklärt Volker Mohr: „Die Landesverordnung hat zunächst viele Zweifelsfälle offengelassen. Inzwischen hat das Wirtschaftsministerium mit konkreten Auslegungshinweisen mehrfach nachgesteuert. Wir greifen das jeweils auf und setzen es bei unseren Kontrollen um.“

Pendlerbescheinigung
Aus der Bürgerschaft haben die Stadtverwaltung verunsicherte Fragen nach der Notwendigkeit erreicht, Pendlerbescheinigungen vorweisen zu können. Sie beziehen sich auf den neuen Bußgeldkatalog des Landes. Hier wird ein „Verstoß gegen die Mitführpflicht der Pendlerbescheinigung“ mit saftigen Geldstrafen belegt. Dazu stellt Ordnungsamtsleiter Volker Mohr klar: „Diese Regelung betrifft Wertheim nicht. Sie gilt für Pendler, die aus beruflichen Gründen die Bundesgrenze passieren müssen und dafür eine Ausnahmegenehmigung vom Reiseverbot brauchen.“

Aktuelle Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadt unter www.wertheim.de/corona.

***
Stadtverwaltung Wertheim
– Kommunikation und Öffentlichkeit –
97877 Wertheim

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com