Statistisches Landesamt startet Mikrozensus 2022.
Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen zu Einkommen und Lebensbedingungen und seit dem vergangenen Jahr zur Internetnutzung in privaten Haushalten gestellt. 2022 wird die Erhebung um Fragen zur Wohnsituation der Menschen ergänzt.
Die Auswahl erfolgt in einem mathematischen Zufallsverfahren. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie und der durch diese ausgelösten wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen ist der Mikrozensus von Bedeutung, so das Statistische Landesamt.
Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamts nachzukommen, oder einen Papierbogen auszufüllen. Eine volljährige Person kann die Auskünfte für alle Haushaltsmitglieder erteilen
Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.
Das Statistische Landesamt veröffentlicht laufend Mikrozensusergebnisse für Baden-Württemberg. Ausgewählte Ergebnisse stehen kostenlos unter www.statistik-bw.de zur Verfügung. Hier gibt es auch weitere Informationen zum Mikrozensus.
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