Stadt Wertheim – So geht die Anmeldung zur erweiterten Notbetreuung: Anträge ausfüllen und in Kita und Schule abgeben

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - WertheimWertheim (BW) – Die Notfallbetreuung in Kita und Schule wird ab Montag, 27. April ausgeweitet. Bisher hatten nur Eltern Anspruch, die bei der Polizei, in Kliniken oder anderen „kritischen“ Einrichtungen arbeiten. Nun können auch Kinder eine Notbetreuung erhalten, bei denen beide Erziehungsberechtigten oder Alleinerziehende einer präsenzpflichtigen Arbeit nachgehen. Um ihr Kind für die erweiterte Notfallbetreuung anzumelden, müssen Eltern die Anträge ausfüllen, die auf der Internetseite der Stadt eingestellt sind, und diese bei der Einrichtung abgeben, die ihr Kind besucht. Die Notbetreuung in den Schulen gilt ab 27. April auch für die Klassenstufe 7.

Die Berufsgruppen, die zur „kritischen Infrastruktur“ gehören, und deshalb Zugang zur Notfallbetreuung haben, sind in der Corona-Landesverordnung unter § 1 Absatz 6 aufgelistet. Dazu zählen Tätigkeiten im Bereich von Gesundheitsversorgung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, öffentliche Infrastruktur und Lebensmittelbranche.

Die Erweiterung ab 27. April wendet sich an Eltern und Alleinerziehende, die einen außerhalb der Wohnung liegenden präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten.

Die Eltern müssen, wenn sie die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen wollen, folgende Nachweise in der Einrichtung abgeben:

• Nachweise über die Tätigkeit in einem systemrelevanten Beruf,
• Bescheinigung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz,
• Erklärung der/des Erziehungsberechtigten, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Entsprechende Antragsformulare stehen auf der Internetseite der Stadt Wertheim unter www.wertheim.de/corona bereit.

Die Notfallbetreuung deckt weiterhin den gewohnten Zeitumfang ab, den das Kind ansonsten in Kindergarten oder Schule verbringt. Essen und Getränke müssen die Eltern ihren Kindern mitgeben.

Die Stadtverwaltung muss alle Regelungen zur Notfallbetreuung unter den Vorbehalt der entsprechenden Landesverordnung stellen. Diese ist zwar seit Tagen angekündigt, lag aber auch am Donnerstag noch nicht vor. Außerdem weist die Stadt Wertheim besonders darauf hin, dass die Kapazität der Notfallbetreuung nach wie vor beschränkt ist. Eltern sollten deshalb das Angebot nur in Anspruch nehmen, wenn sie keine andere Möglichkeit der Betreuung realisieren können.

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