Die Anmeldung ist nach Angaben des Amts für Schulen und Sport auch erforderlich, wenn man im laufenden Schuljahr schon an dem Programm teilnimmt. Dabei muss die verbindliche Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr für das nächste Schuljahr erklärt werden (Registrierung und Bestellung). Nach dem Stichtag 31. Mai können Anmeldungen nur noch berücksichtigt werden, wenn man die Verzögerung nicht selbst zu verantworten hat.
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Presseamt Trier