Die Objekte sollen aber nicht begeh- oder bespielbar sein. Der Wettbewerb läuft bis 28. Mai und ist gedacht für Künstlerinnen und Künstler sowie Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker.
Die Ausschreibung mit detaillierten Informationen wird am Montag, 17. Februar, auf mehreren Webseiten veröffentlicht: www.kunstundbau.rlp, www.bbkrlp.de, und www.bk-rlp.de sowie auf der städtischen Internetseite www.trier.de.
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Presseamt Trier