Verfassungsschutz stuft AfD als gesichert rechtsextremistisch ein, Berlin – 2. Mai 2025 – Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat am Freitag, den 2. Mai 2025, die Bundespartei der Alternative für Deutschland (AfD) offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Die Entscheidung kommt nur wenige Tage vor einem anstehenden Regierungswechsel in Berlin und entfacht heftige politische Reaktionen.
Was bedeutet die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung?
Mit dem Schritt hebt das Bundesamt die AfD aus der bisherigen Beobachtung als sogenannter „Verdachtsfall“ in eine neue Kategorie. Sie gilt damit nicht mehr nur als möglicherweise verfassungsfeindlich, sondern laut BfV nun als erwiesen rechtsextremistisch. Damit wird der Partei vorgeworfen, aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu agieren.
Die Entscheidung erlaubt dem Verfassungsschutz umfangreiche Maßnahmen – darunter der Einsatz von V-Leuten, Observation, verdeckte Ermittlungen, sowie Bild- und Tonaufzeichnungen. Zugleich wird ein starkes politisches Signal gesetzt: Eine im Bundestag vertretene Oppositionspartei wird nun offen als verfassungsfeindlich eingestuft.
Begründung: Angriff auf Menschenwürde und Demokratie
Laut der offiziellen Mitteilung des Bundesamtes stützt sich die Entscheidung auf eine tiefgehende Auswertung von Reden, Parteitagsbeschlüssen, Social-Media-Aktivitäten und Aussagen führender Parteifunktionäre. Im Zentrum der Kritik steht insbesondere das in der AfD verbreitete ethnisch definierte Volksverständnis. Dieses gehe, so das BfV, mit einer bewussten Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen – insbesondere mit muslimischem Hintergrund – einher und verstoße gegen das Prinzip der Menschenwürde, ein tragender Pfeiler des Grundgesetzes.
Besonders kritisch sieht der Verfassungsschutz die radikalen Äußerungen aus dem völkisch-nationalistischen Flügel der Partei. In der Gesamtbetrachtung kommt das Bundesamt zu dem Schluss, dass diese Positionen kein Randphänomen mehr darstellen, sondern zentrale Bestandteile der Programmatik und der politischen Strategie der Partei sind.
Reaktionen der AfD: „Politisch motivierter Angriff“
Die Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla reagierten in einer Pressemitteilung scharf auf die Entscheidung. Sie sprechen von einem „schweren Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie“ und werfen dem BfV vor, mit der Maßnahme eine demokratisch gewählte Oppositionspartei kurz vor einem Regierungswechsel „öffentlich zu diskreditieren und zu kriminalisieren“. Besonders betonen sie, dass das Bundesamt derzeit keinen Präsidenten habe und die Entscheidung dennoch in einer solch sensiblen Phase getroffen wurde. Die Partei kündigte rechtliche Schritte an.
Politisches Erdbeben mit weitreichenden Folgen
Die Einstufung hat nicht nur symbolischen Charakter. Auf rechtlicher Ebene könnten etwaige staatliche Fördermittel für die Partei in Frage gestellt werden. Öffentliche Institutionen – darunter Polizei und Bundeswehr – dürfen nun personelle Verbindungen zur AfD noch kritischer hinterfragen. Auch auf kommunaler Ebene könnte sich dies auf Ämter und Mandate auswirken.
Juristisch ist ein Parteiverbot zwar weiterhin nur durch das Bundesverfassungsgericht möglich – und dieses wurde nicht beantragt – doch mehrere Verfassungsrechtler sehen die aktuelle Entwicklung als möglichen Vorläufer eines solchen Verfahrens. Die Hürden für ein Verbot bleiben jedoch hoch und bedürfen klarer, gerichtsfester Nachweise über systematische Angriffe auf die Verfassung.
Kritik und Zustimmung aus der Politik
Die politischen Lager reagieren unterschiedlich. Vertreter von SPD, Grünen und FDP begrüßten die Entscheidung als notwendigen Schritt zum Schutz der Demokratie. Die Union äußerte sich verhalten, sprach jedoch von einer „ernsten Entwicklung“, die die AfD selbst zu verantworten habe. Aus Reihen der AfD-nahen Milieus und Teilen der Freien Wähler kamen dagegen teils massive Kritik an der Entscheidung.
Stephan Weil (SPD), Ministerpräsident von Niedersachsen, erklärte gegenüber Medien: „Wenn eine Partei sich systematisch gegen unsere Verfassungsordnung stellt, muss der Staat handeln. Aber ein Parteiverbot darf nur das letzte Mittel sein.“
Ein historischer Schritt mit offenem Ausgang
Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik wurde eine im Bundestag vertretene Partei in ihrer Gesamtheit derart eingestuft. In der Vergangenheit waren lediglich Teile der Partei – etwa der Landesverband Thüringen oder die Jugendorganisation Junge Alternative – separat als gesichert rechtsextremistisch bewertet worden.
Die aktuelle Entwicklung markiert eine historische Zäsur in der deutschen Innenpolitik. Die Frage bleibt offen, welche juristischen, politischen und gesellschaftlichen Konsequenzen sich daraus langfristig ergeben werden. Klar ist jedoch: Die Debatte um die AfD und ihre Rolle in der demokratischen Ordnung Deutschlands ist in eine neue Phase eingetreten (hk).