Wirtschaft – Bayern – Huber: Widerrufsrecht im Online-Handel muss bleiben – Verbraucherschutz nicht beschränken

Wirtschaft Aktuell -Wirtschaft – Bayern / München – Bayern wird sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Europäische Kommission den Verbraucherschutz im Online-Handel nicht einschränkt, so Verbraucherschutzminister Dr. Marcel Huber. Die EU hat aktuell den lange angekündigten Vorschlag für ein Gesetzespaket zum Verbraucherschutz vorgelegt, den sogenannten „New Deal for Consumers“.

Das geplante Paket will eigentlich die Durchsetzung von Verbraucherrechten verbessern und Rechtsverstöße strenger sanktionieren. Huber machte allerdings heute in München deutlich, dass das Paket in wichtigen Punkten zugunsten der Bürger nachgebessert werden muss: „Das Widerrufsrecht im Online-Handel darf nicht ausgehöhlt werden. Der Verbraucher muss das Widerrufsrecht auch in Zukunft gefahrlos nutzen können.“ Einkaufen im Internet dürfe nicht von heute auf morgen durch die Verschiebung des Risikos bei der Rücksendung zu Lasten der Verbraucher gehen.

Nach den Plänen der Kommission sollen die Internethändler vor einem Missbrauch des Widerrufsrechts geschützt werden. Insbesondere sollen sie künftig die Rückzahlung des Kaufpreises bis zum Erhalt der Ware verweigern können. Huber betonte: „Die Bürger müssen vor unseriösen Internet-Händlern geschützt werden und nicht umgekehrt. Wir dürfen die Verbraucher nicht unter den Generalverdacht stellen, dass sie sich unredlich verhalten. Wenn die Verbraucher das Risiko der Rücksendung tragen, können sie nicht mehr darauf vertrauen, im Falle des Widerrufs ihr Geld zurückzubekommen. Außerdem kann der Verbraucher leicht in Beweisnot geraten, wenn der Unternehmer den Erhalt der Ware bestreitet.“ Daher müsse es bei dem bisherigen Prinzip der Rückabwicklung Zug-um-Zug bleiben. Nach den Plänen der EU soll das Widerrufsrecht auch erlöschen, wenn der Verbraucher die Ware über einen üblichen Test hinaus nutzt. Nach geltendem Recht darf ein Verbraucher zum Beispiel ein online bestelltes Wasserbett zum Test befüllen, ohne dass das Widerrufsrecht erlischt.

Bislang sieht das geltende Recht vor, dass der Verbraucher einen Einkauf im Internet ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann. Die erhaltene Ware muss er dann an den Verkäufer zurückschicken. Das Risiko, dass die Ware beim Versand untergeht, trägt dabei der Verkäufer. Der Käufer bekommt daher auch in diesen Fällen sein Geld zurück.

Weitere Informationen zum Widerrufsrecht sind abrufbar unter

https://www.vis.bayern.de/recht/grundlagen/vertraege_allgemein/widerruf.htm

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