Wirtschaft und Coronavirus – Was ändert sich für mich als Verbraucher durch COVID-19?

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Verbraucher: Folgen von COVID-19

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Welche Folgen hat der Coronavirus für Verbraucher – Bild: Pixabay

Wirtschaft und Coronavirus – Die Corona-Pandemie hat unser Leben verändert. Nicht nur unsere Gesundheit ist einem ernsten Risiko ausgesetzt – auch die Wirtschaft hat sich mit dem Virus infiziert. Eine steigende Zahl an Kurzarbeitern und Arbeitslosen, ein historisches Tief des DAX und existenzielle Bedrohung für viele kleine und mittelständische Unternehmen, so lauten die Krankheitssymptome der deutschen Wirtschaft.

Da das Virus tiefe Einschnitte in den Alltag gemacht hat, bedeutet dies auch eine Veränderungen für uns als Verbraucher. Wir haben in diesem Beitrag einige Informationen und Rechte für Verbraucher in Zeiten des Coronavirus zusammengetragen, die für Sie in nächster Zeit nützlich sein könnten.

  1. Einkäufe

Besonders zu Beginn der Pandemie füllten sich die Schlagzeilen mit Bildern von leeren Supermarktregalen und Hamsterkäufen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat mehrmals betont, dass es Versorgungsengpässe weder gibt noch geben wir. Übrigens ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie sich durch Lebensmittel infizieren gering – dennoch raten wir, im Umgang mit Gegenständen und der Zubereitung von Speisen die üblichen Hygieneregeln einzuhalten.

Da viele Verbraucher momentan den Gang zum Supermarkt meiden, boomen Online-Lieferdienste. Bedingt durch die hohe Nachfrage gibt es aber lange Wartezeiten und teilweise ein dünnes Warenangebot. Prüfen Sie auch, ob der Anbieter überhaupt in Ihre Region liefert.

  1. Kreditstundung und Miete

Bedingt durch die aktuelle Situation finden sich viele Menschen in einer finanziellen Notlage. Besonders schwer trifft es diejenigen, die zum Beispiel einen Mikrokredit* (*WERBUNG/ANZEIGE) aufgenommen haben, und diesen in Zeiten der Pandemie zurückzahlen müssen. Allein bei den Sparkassen in Deutschland können zurzeit 80.000 Menschen Ihre Kredite nicht bezahlen. Jetzt hat die Regierung als Teil des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Pandemie folgende Regelung getroffen:

Rückzahlungs-, Zins- und Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1. April 2020 und 30. Juni 2020 fällig werden, können für die Dauer von drei Monaten gestundet werden. Bedingung dafür ist, dass der Kredit vor dem 15. März aufgenommen wurde. Auch für die Mieter hat die Bundesregierung Abhilfe geschaffen – nämlich in Form einer Einschränkung des Kundenrechts. Also: Mietschulden, die zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.06.2020 pandemiebedingt entstehen, dürfen für den Vermieter kein Grund für die Kündigung des Mietverhältnisses sein.

  1. Reisen

Wir befinden uns mitten im Frühling – und viele Menschen haben für Ostern oder die wärmeren Tage eine Reise gebucht. Mittlerweile gibt es eine weltweite Reisewarnung und Experten raten davon ab, das Land zu verlassen – das ist auch fast unmöglich, da Sie dafür einen triftigen Grund benötigen. Was passiert nun mit der Reise – und wie kommen Sie an Ihr Geld? Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, dürfen Sie diese kostenlos stornieren. Die Stornierungsmöglichkeiten für Flüge hängen stark von den Fluggesellschaften ab. Manche Verbraucher erhalten einen Refund, andere haben die Möglichkeit, den Flug umzubuchen oder einen Gutschein zu erhalten. Wir empfehlen, direkt Kontakt mit der Reisegesellschaft herzustellen und zu versuchen, eine kulante Lösung zu erreichen.

Wir empfehlen jedenfalls nicht, die Reise selbstständig zu stornieren – so könnte der Anspruch auf eine Kompensation entfallen.

  1. Was passiert, wenn Veranstaltungen abgesagt werden?

Da eine bundesweite Kontaktsperre eingeführt wurde und auch weiterhin andauert, sind Veranstaltungen in Deutschland nicht möglich – das gilt für Konzerte, Sportveranstaltungen und so weiter. Wenn die Veranstaltung innerhalb des Zeitraums der Kontaktsperre hätte stattfinden sollen, können Sie die Karte zurückgeben und den Eintrittspreis zurückverlangen. Der Veranstalter ist in solche einer Situation der wichtigste Ansprechpartner, nicht die Band oder der Verein. Wenn Ihre Veranstaltung noch nicht abgesagt wurde und Sie sich freiwillig dazu entscheiden, aus Angst vor Corona zu stornieren, sind Sie auf Kulanz des Veranstalters angewiesen. Wir empfehlen also, die gesamte Entwicklung abzuwarten und die Tickets noch nicht zu stornieren.

  1. Gültigkeit von Gutscheinen

Sie hatten Geburtstag oder haben selbst einen Gutschein für eine Kulturveranstaltung, einen Wellness-Tag oder etwas über Groupon gekauft? Es kann sein, dass nun die Gültigkeit abgelaufen ist und Sie den Gutschein wegen der Corona-Pandemie nicht mehr in Anspruch nehmen können. Zuerst einmal sollten Sie die Befristung prüfen – Gutscheine sind grundsätzlich nämlich drei Jahre gültig. Wir empfehlen, den Aussteller des Gutscheins zu kontaktieren und zu fragen, ob Sie den Gutschein dennoch nutzen können. Lautet die Antwort nein, dann haben Sie das Recht, den Wert des Gutscheins erstattet zu bekommen.

Fazit

Das Coronavirus ist nicht nur gesundheitsgefährdend, sondern wirkt sich auch auf unseren Alltag aus und so ändern sich einige Regeln für Verbraucher. Bedingt durch die Informationsflut ist es für Verbraucher sehr schwer, sich einen Überblick über die eigenen Rechte zu verschaffen. Wir empfehlen, die Meldungen und Tipps der Verbraucherzentrale zu befolgen und dort nach aktuellen Informationen zu suchen. Wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden, empfehlen wir, sich über Sparmaßnahmen Gedanken zu machen. Das Online-Vergleichsportal Financer* (*WERBUNG) bietet mit seinem Finanzratgeber eine Reihe von Spartipps, mit denen Sie Ihren finanziellen Spielraum erweitern können.

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Mittelrhein-Tageblatt – Redaktion Wirtschaft und Gesundheit