Sachsen-Anhalt / Magdeburg – Erläuterung zur Vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (Großveranstaltungen)

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Sachsen-Anhalt -.jpg Sachsen-Anhalt / Magdeburg – Die Staatskanzlei weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die Regelung des Bundes vom 9.3.2020 fortbesteht, nach der Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern generell und kleinere nach Maßgabe der Empfehlungen des RKI bis 31.8.2020 verboten bleiben. Grundlage ist der Beschluss der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 15.4.2020.

Für Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmern erarbeitet derzeit die Landesregierung für die Zeit nach Außerkrafttreten der 4. Eindämmungsverordnung ab 4.5.2020 unter Berücksichtigung der fortschreitenden Infektionslage im Land Konzepte für Veranstaltungen, um ggf. eine erste schrittweise Öffnung des Verbots zu ermöglichen und kontinuierlich fortzuschreiben, wenn und soweit die Verhältnisse dies erlauben.

Bis zur nächsten Abstimmung zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten am 30.4.2020 wird eine bundesweit einheitliche Definition des Begriffs der Großveranstaltung angestrebt.

Es gibt also derzeit keinen Anlass, kleinere Veranstaltungen schon jetzt, also vor dem 30.4.2020, flächendeckend abzusagen.

Dr. Georg Kötteritzsch
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
des Landes Sachsen-Anhalt
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg

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