Abgelaufene Medikamente: Darf man sie noch verwenden?

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Abgelaufene Medikamente, Baierbrunn (ots) – Abgelaufene Medikamente gehören entsorgt! Anders als bei Lebensmitteln, deren Mindesthaltbarkeitsdatum oft eher als Orientierung zu verstehen ist, sollte das Verfallsdatum bei Arzneimitteln unbedingt eingehalten werden“, erklärt Franziska Hähnel, Apothekerin aus Essenbach, im Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“. Denn nur bis dahin garantiere der Hersteller, dass das Medikament bei richtiger Lagerung wirksam und sicher bleibt.

Nach dem Öffnen gilt zusätzlich Aufbrauchfrist

Besonders vorsichtig sollte man bei flüssigen oder halbflüssigen Arzneimitteln wie Fiebersirup oder Augentropfen sein. Neben dem Verfallsdatum gibt es hier die sogenannte Aufbrauchfrist. Sie gibt an, wie lange ein Medikament nach dem Öffnen verwendet werden kann. Da viele flüssige Arzneiformen Wasser enthalten, können sie schneller ihre Stabilität verlieren und anfällig für Verunreinigungen werden.

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„Einige Wirkstoffe, wie das Schmerzmittel Acetylsalicylsäure, können sich bei Kontakt mit Luft verändern und neue chemische Verbindungen bilden. Diese können schädlich sein, zu unerwünschten Nebenwirkungen oder Vergiftungen führen“, so Apothekerin Hähnel. Und auch pflanzliche Arzneien können nach Ablauf der Frist problematisch sein, da ihre Inhaltsstoffe schwer vorhersehbare Zersetzungsprodukte bilden können.

Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 1B/2025 ist aktuell in den meisten Apotheken erhältlich. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.apotheken-umschau.de sowie auf FacebookInstagram und YouTube.

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Text: Katharina Neff-Neudert, PR-Manager Wort & Bild Verlagsgruppe – Gesundheitsmeldungen

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