Nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird jeweils freitags anhand des Inzidenzwerts festgelegt, ob die Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen in der folgenden Woche öffnen dürfen. Die genauen Regelungen sind in den öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Aschaffenburg unter www.aschaffenburg.de/amtliche oder auf der Seite des
Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zu finden: www.stmgp.bayern.de/coronavirus.
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Stadt Aschaffenburg