Aschaffenburg (BY) – Gegen die Allgemeinverfügung zum Alkoholabgabeverbot am Mainufer hat ein Aschaffenburger Gastwirt geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Würzburg in einem Punkt Recht bekommen: Das Verwaltungsgericht hat bemängelt, dass die Stadt nicht eindeutig dargestellt hat, wo Alkohol abgegeben werden darf und wo nicht.
Die Stadt Aschaffenburg hat nun nachgebessert und zu der Allgemeinverfügung eine Karte erstellt, auf der genau zu erkennen ist, auf welcher Fläche die Allgemeinverfügung gilt.
Die neue Allgemeinverfügung zum Alkoholabgabeverbot am Mainufer gilt ab Samstag, 17. April. Die genauen Regelungen samt Karte sind in den öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Aschaffenburg unter www.aschaffenburg.de/amtliche zu finden.
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Stadt Aschaffenburg