Bayreuth – Schluss mit LUSTIG: Neue Regelung für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Innenstadt

Verbot gilt erstmals an Silvester und Neujahr – Schutz der historischen Bausubstanz vor Brandgefahr.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Bayreuth - BAYREUTH (BY) – Die Stadt Bayreuth erlässt zum Jahresende erstmals ein Verbot fürs Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr. Das Verbot, das der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats im Oktober beschlossen hat, gilt für einen Teilbereich der historischen Innenstadt mit entsprechend sensiblem Baubestand, so etwa für die Opernstraße mit dem UNESCO-Welterbe Markgräfliches Opernhaus, für die historische Friedrichstraße, aber auch für das historische Gassenviertel.

Das Feuerwerksverbot gilt von Dienstag, 31. Dezember, 0 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar, 24 Uhr. Es erstreckt sich auf handelsübliche Kleinfeuerwerke, Raketen, Knallkörper, Batterien und Ähnliches. Mit einer entsprechenden Beschilderung in den betroffenen Straßenzügen wird an Silvester und Neujahr auf die neue Regelung hingewiesen. Außerdem wird ein von der Stadt beauftragter privater Sicherheitsdienst die Einhaltung des Verbots überwachen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Beweggründe für das Böllerverbot liegen vor allem im Bereich des Brand- und Gebäudeschutzes, aber auch im Personenschutz. Bei Silvesterfeierlichkeiten in der Innenstadt entstehen erfahrungsgemäß schnell dicht gedrängte Menschenansammlungen. Dies stellt ein besonderes Gefährdungspotenzial für Verletzungen durch Böller und Raketen dar. Die Gebäude in der Maximilianstraße und in den Seitengassen sind zudem besonders brandempfindlich. Insbesondere aufgrund der dortigen geschlossenen Bauweise besteht die Gefahr, dass sich ein Brand schnell auf andere Gebäude ausbreitet. Durch die dichte Bebauung und die engen Gassen sind die Häuser für die Feuerwehr zum Teil schwer zugänglich. Besonders gefährdet sind auch die bestehenden Flachdächer, historischen Innenhöfe mit Holzveranden oder Dachterrassen, da abgebrannte, noch glimmende Feuerwerkskörper dort liegen bleiben und somit leicht ein Brand entstehen kann. Nicht zuletzt befinden sich im Bereich der historischen Innenstadt zahlreiche Baudenkmäler, die vor Bränden zu schützen sind.

Die Stadt macht darauf aufmerksam, dass auch das Abbrennen von Silvesterböllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder-, Alten- und Pflegeheimen verboten ist. Sie appelliert zudem an Bayreuths Bürgerinnen und Bürger, auf Feuerwerk in der Nähe des Tierparks Röhrensee, des Tierheims und des Umweltinformationszentrums Lindenhof zu verzichten und Rücksicht auf den dortigen Tierbestand zu nehmen, der ebenfalls seit Jahren unter dem Lärm von Silvesterböllern zu leiden hat.

Wer sich genauer informieren will, in welchen Straßenzügen der Innenstadt das Böllerverbot gilt, kann dies auf der Homepage der Stadt unter www.bayreuth.de tun. Dort findet sich neben weiteren Erläuterungen auch ein detaillierter Lageplan.

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Stadt Bayreuth

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