Messerattacke Würzburg am 25.06.2021– 4 Jahre nach der Bluttat mit 3 Toten: Attentäter soll abgeschoben werden – Hamburg, Würzburg – Am 25. Juni 2021 wurde die Würzburger Innenstadt Schauplatz eines grausamen Angriffs, der bundesweit Entsetzen auslöste. Ein 24-jähriger somalischer Asylbewerber stach in einem Kaufhaus mit einem Messer auf mehrere Frauen ein. Drei von ihnen starben, weitere Personen wurden schwer verletzt. Heute – vier Jahre später – ist der Täter weiterhin in psychiatrischer Unterbringung. Nun soll er abgeschoben werden.
Ein Tag, der Würzburg veränderte
Die Tat ereignete sich an einem Freitagnachmittag im Woolworth-Kaufhaus am Barbarossaplatz. Der Täter, Abdirahman Jibril A., griff zunächst drei Frauen mit einem Küchenmesser an. Zwei von ihnen starben noch vor Ort, eine dritte erlag später im Krankenhaus ihren Verletzungen. Weitere Menschen wurden verletzt, einige schwer. Nur dem mutigen Eingreifen mehrerer Passanten ist es zu verdanken, dass der Angriff gestoppt werden konnte, bevor noch mehr Menschen zu Schaden kamen. Die Polizei beendete die Tat mit einem gezielten Schuss in das Bein des Angreifers.
Gerichtsurteil: Schuldunfähig wegen paranoider Schizophrenie
Im Juli 2022 wurde Abdirahman Jibril A. vom Landgericht Würzburg für schuldunfähig erklärt. Ein psychiatrisches Gutachten stellte bei ihm eine paranoide Schizophrenie fest. Der Mann sei zur Tatzeit nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seines Handelns zu erkennen. Er wurde dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht – ein Urteil ohne zeitliche Befristung.
Die Ermittler hatten zunächst auch ein islamistisches Tatmotiv nicht ausgeschlossen. Zeugen berichteten, der Täter habe während der Tat „Allahu Akbar“ gerufen. Eine konkrete Verbindung zu extremistischen Gruppen konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft kam nach eingehender Prüfung zu dem Schluss, dass die Tat vorrangig auf einer schweren psychischen Erkrankung beruhte – nicht auf religiösem Fanatismus.
Vier Jahre später: Der Staat will ihn abschieben
Im Mai 2025 wurde dem Täter der subsidiäre Schutzstatus entzogen. Das zuständige Landesamt für Asyl und Rückführungen stellte offiziell fest, dass Abdirahman Jibril A. kein Bleiberecht mehr in Deutschland habe. Eine Ausweisung sei aufgrund der Schwere der Tat und der anhaltenden Gefährdungslage gerechtfertigt. Eine Rückführung nach Somalia ist nun grundsätzlich geplant – steht jedoch unter Vorbehalt.
Denn: Eine tatsächliche Abschiebung psychisch kranker und gefährlicher Personen gestaltet sich juristisch und praktisch schwierig. Es bedarf medizinischer Gutachten, geeigneter Sicherheitsmaßnahmen und vor allem einer kooperativen Aufnahme durch das Herkunftsland. Somalia gilt in Teilen als instabil, und medizinische Versorgung für schwer psychisch Erkrankte ist dort kaum gewährleistet.
Würzburgs Fragen bleiben offen
Auch vier Jahre nach dem Anschlag bleiben viele Fragen unbeantwortet: Hätten Behörden früher reagieren müssen? Gab es Warnsignale? War der Mann bereits in psychiatrischer Behandlung? Die Tat führte damals zu einer bundesweiten Diskussion über die Integration von Geflüchteten mit psychischen Erkrankungen und über die Herausforderungen des Asylsystems. Zugleich wurde der Ruf nach besserer Früherkennung und einer engeren Zusammenarbeit von Sozialbehörden, Polizei und medizinischen Einrichtungen lauter.
Gedenken an die Opfer
In Würzburg erinnert ein Mahnmal am Tatort an die Opfer: drei Frauen, die zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Blumen, Kerzen und handgeschriebene Botschaften zeugen auch vier Jahre später von der Betroffenheit vieler Menschen. Für die Hinterbliebenen ist die Tat unvergessen – und der Umgang mit dem Täter bleibt ein sensibles Thema.
Weitere Straftaten und Messerattacken finden Sie in unserer „Chronologie des Schreckens“
Fazit zur Messerattacke Würzburg am 25.06.2021
Der Fall zeigt die komplexe Verflechtung von Migration, psychischer Krankheit und öffentlicher Sicherheit. Auch wenn die juristische Aufarbeitung abgeschlossen ist, bleibt die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der Tat und ihren Folgen weiterhin aktuell. Mit dem geplanten Widerruf des Schutzstatus steht nun auch die Frage im Raum, ob der Rechtsstaat in der Lage ist, auf solche Extremfälle wirksam zu reagieren – ohne Menschlichkeit und Sicherheit gegeneinander auszuspielen (hk).