Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss
Berlin – (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat sich am Mittwochmorgen einstimmig für eine Änderung des Bundeswaldgesetzes (18/10456) ausgesprochen. Alle Fraktionen empfahlen die Annahme des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs im Plenum, der den Waldbesitzern die Inanspruchnahme sogenannter vorgelagerter Dienstleistungen durch die Forstämter weiterhin ermöglichen soll. Waldeigentümer sollen bei Waldpflegemaßnahmen, die der eigentlichen Holzvermarktung bis zur Bereitstellung und Registrierung des Rohholzes vorgelagert sind, auch in Zukunft durch staatliche Förster beraten und betreut werden dürfen.
Als eine solche Maßnahme wird beispielsweise die Auswahl der Bäume verstanden, die im Vorfeld einer Holzernte geschlagen oder erhalten werden sollen. Erforderlich wurde die gesetzliche Klarstellung, weil nach einem Beschluss des Bundeskartellamtes die derzeit geübte Praxis der Vermarktung des Holzes aus öffentlichen und privaten Wäldern durch die Forstämter in Baden-Württemberg kartellrechtlich für unzulässig erklärt worden war. Die Bundesregierung hob im Ausschuss hervor, dass durch die Änderung die Beratungsangebote der Forstämter von der Holzvermarktung abgegrenzt und erhalten werden. Diese Klarstellung sei im Sinne der nachhaltigen Waldbewirtschaftung.
Die Unionsfraktionen begrüßten, dass dadurch die bewährten Strukturen nicht mit der „Brechstange“ zerstört werden. Die vielen Kleinwaldbesitzer müssen nicht mehr befürchten, „dass sie ihre Förster und Forstämter verlieren“. Und weil nach wie vor die Wahlfreiheit bestehe, hätten private Waldbesitzer keine Nachteile zu erwarten. Niemand sei gezwungen, die Angebote in Anspruch zu nehmen. Auch die SPD äußerte ihre Zustimmung, kritisierte aber, dass die Änderung im „Schnelldurchgang“ gemacht worden sei. Die Regelung hätte statt auf Bundesebene in den Ländern erfolgen müssen, denn die Mehrzahl der Bundesländer handhabe bereits den Umgang mit entsprechenden Dienstleistungen ohnehin auf eine andere Weise. Die Fraktion Die Linke befürwortete den Entwurf, weil der Wald als ein öffentliches Gut zu verstehen und zu erhalten sei. Die Betreuung der „Kleinstwaldbesitzer“ müsse gesichert bleiben.
Deshalb sei die Klarstellung wichtig, dass das Auszeichnen von Bäumen nicht nur der Vermarktung diene, sondern auch dem Umbau des Waldes. Die Grünen freuten sich, dass das Gesetz „endlich“ geändert werde, weil die Diskussion darüber schon zwei Jahre andauere. Die Korrektur sei zudem richtig, weil das Kartellamt den Wald als „Holzvorratslager“ missverstanden habe und deshalb die Dienstleistung der Forstämter zu einseitig bewertet habe.
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Text: Deutscher Bundestag