Sport/Antwort.
Als Sozialeinrichtung des BEV anerkannt werden jene ESV, bei denen der Anteil förderungswürdiger Mitglieder zwischen 50 Prozent und 15 Prozent liegt. Sie hätten lediglich eine ermäßigte Miete zu zahlen. Die als Sozialeinrichtung des BEV anerkannten Eisenbahner-Sportvereine könnten nach entsprechendem Antrag Anspruch auf Mietermäßigung orientiert an den örtlichen Vergleichsmieten haben, heißt es in der Antwort. Die weitere sportliche Nutzung der Liegenschaft sei als „beschränkt persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten des BEV“ im Grundbuch gesichert. Bei einer Veräußerung an eine Kommune würden die Überlassungsverträge dauerhaft von der jeweiligen Kommune übernommen, schreibt die Bundesregierung.
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Deutscher Bundestag