Deutscher Tierschutzbund zum Bundeshaushalt 2027: Erneut keine Investitionshilfen für Tierheime

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Deutscher Tierschutzbund zum Bundeshaushalt 2027: Erneut keine Investitionshilfen für Tierheime„Klage gegen Bund war richtig!”

Das Bundeskabinett verabschiedet am 8. Juli den Entwurf des Bundeshaushalts. Auch für 2027 sind darin – anders als im Koalitionsvertrag angekündigt – keine Investitionshilfen für Tierheime vorgesehen. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

Einmal mehr bricht der Bund sein Versprechen und lässt die Tierheime im Stich. Der Haushaltsentwurf für 2027 zeigt: Es war absolut richtig, die Bundesregierung zu verklagen!

Im Koalitionsvertrag hat sich die Koalition von CDU, CSU und SPD verpflichtet, Tierheime bei Investitionen zu unterstützen. Ähnliche Zusagen gab es schon in vergangenen Koalitionsverträgen. Dass wieder einmal keine Hilfe gewährt wird, ist angesichts der zugespitzten Lage ungeheuerlich. Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen stehen vielerorts vor dem Kollaps – obwohl sie es sind, die das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz in ganz Deutschland mit Leben füllen. Es ist ein Armutszeugnis dieser Bundesregierung, dass sie sich vor dieser Verantwortung drückt und den Tierheimen in Deutschland ihre Unterstützung verweigert.

Jetzt müssen die Gerichte entscheiden. Unsere Klage muss endlich Klarheit schaffen, ob der Bund seiner Verantwortung, die sich aus dem Staatsziel Tierschutz ergibt, in Zukunft nachkommen wird.”

Hinweis an die Redaktionen:

Aus dem Staatsziel Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes geht hervor, dass auch der Bundesebene eine Zuständigkeit für den von den Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen geleisteten praktischen Tierschutz zukommt. Um diese Zuständigkeit zu klären, hat der Deutsche Tierschutzbund im Mai mit einigen Mitgliedsvereinen Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Mehr Informationen hier: Deutscher Tierschutzbund verklagt Bundesrepublik

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Text: Deutscher Tierschutzbund e.V.,

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