Dresden – Corona: Große Resonanz auf Allgemeinverfügung – Veranstalter in Dresden handeln in schwieriger Situation sehr verantwortungsvoll

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Dresden - Dresden (SN) Corona: Die seit Freitag, 13. März, geltende Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden, welche Veranstaltungen von über 1 000 Personen untersagt und bei Teilnehmern von 100 bis maximal 1 000 Personen eine Anzeigenpflicht vorsieht, ist auf große Resonanz gestoßen.

„Das Gesundheitsamt hat bisher rund 200 Anzeigen für Veranstaltungen zwischen 100 und 1000 Teilnehmern mit einer entsprechenden Risikoeinschätzung erhalten“, erklärt Pressesprecher Kai Schulz. „Bis in die späten Nachstunden am Freitag wurde die Prüfung vorgenommen und wird jetzt am Wochenende fortgesetzt. Der größte Teil der Veranstaltungen musste nach Prüfung durch die Experten untersagt werden, da die Gefahr bestanden hätte, dass sich das Coronavirus leicht unter den Teilnehmern hätte verbreiten können.

Vor allem im Bereich der darstellenden Kunst oder auch bei Tanzveranstaltungen, mit engen Kontakten und ohne natürliche Belüftung, mussten Untersagungen ausgesprochen werden.“ Das Gesundheitsamt bemüht sich, alle Veranstalter noch vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail oder Telefon zu informieren. In jedem Fall ergeht postalisch ein Bescheid, damit die Veranstalter einen Nachweis über die Entscheidung der Behörde haben.

„Keiner der Veranstalter hat sich uneinsichtig gezeigt, sondern es gab viel Verständnis. Viele Veranstalter haben sehr besonnen reagiert und zum Schutz ihrer Gäste die Veranstaltungen selbst abgesagt.“; so Schulz weiter. „Wir danken für diese sehr kooperative Einstellung und hoffen, dass sich dies in den kommenden Tagen fortsetzt.“

Zum Hintergrund:
Bei Veranstaltungen, zu denen 100 bis maximal 1 000 Menschen erwartet werden, haben die Veranstalter ab sofort die Pflicht, diese beim Gesundheitsamt Dresden anzuzeigen. Dafür können sie den unter der Internetseite www.dresden.de/Corona eingestellten Bogen zur Selbsteinschätzung nutzen und zusammen mit einer Kurzbeschreibung der Veranstaltung und einer Aufzählung der angedachten Hygienemaßnahmen mindestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn an die E-Mail: ge***********************@*****en.de schicken. Unmittelbar bevorstehende Veranstaltungen oder Menschenansammlungen, die bis einschließlich 15. März 2020 durchgeführt werden sollen, sind sofort zu melden.

Weitere Informationen:
www.dresden.de/Corona
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Landeshauptstadt Dresden
Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll

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