• Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen,
• voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen,
• ambulante Pflegedienste, inklusive ambulante Intensivpflege oder ähnliche Einrichtungen,
• ambulante Dienste der Eingliederungshilfe.
Die genannten Einrichtungen werden gebeten, ausschließlich das vom Gesundheitsamt vorgefertigte Testkonzept zu nutzen. Zur schnellen Bearbeitung und Minimierung des Aufwandes sind bereits eingereichte, individuelle Testkonzepte einmalig erneut unter Verwendung des vorgefertigten Testkonzeptes einzureichen. Das Gesundheitsamt nimmt die Testkonzepte auf dem Postweg entgegen: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden. Auf Sendungen via E-Mail ist bitte zu verzichten.
Arztpraxen, Zahnarztpraxen und die Praxen humanmedizinischer Heilberufe, wie z. B. Physiotherapiepraxen, können die Tests ohne vorherigen Antrag beim Gesundheitsamt über Apotheken beziehen. Eine Einsendung von Testkonzeptionen ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
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Landeshauptstadt Dresden
Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll