Exekutivmaßnahmen in Sachsen.
Dresden / Sachsen – Der bundesweite fünfte »Aktionstag gegen Hasspostings« am 6. November 2019 setzt ein deutliches Signal und zeigt, dass Bund und Länder kooperativ und entschlossen gegen Lügen, Hass und Hetze im Internet vorgehen. Auch wenn die Meinungsfreiheit in Deutschland eines der höchsten und schüt-zenswertesten Güter ist, so haben dennoch Hasskommentare, -botschaften und -reden (auch bekannt als »Hate Speech«) in sozialen, digitalen Netzwer-ken nichts zu suchen. Hasspostings, welche einzig und allein dazu dienen, andere Personen oder Personengruppen zu verunglimpfen bzw. herabzu-würdigen, vergiften das gesellschaftliche Miteinander und setzen die allge-meine Hemmschwelle des respektvollen Umgangs miteinander zunehmend herab.
Wer Hass, Hetze, Bedrohungen, Nötigungen, verbotene Kennzeichen oder sogar Aufrufe zu Straftaten im Netz verwendet und verbreitet, muss mit konsequenter Strafverfolgung durch Polizei und Justiz rechnen. Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Für Beleidigungen und andere Strafta-ten, sowohl im realen Leben als auch im Internet, gibt es keine Toleranz.
In Sachsen waren seit dem frühen Morgen mehrere Beamte des PTAZ im Einsatz und vollstreckten Durchsuchungsbeschlüsse in Annaberg und Dres-den. Darüber hinaus vernahmen die Beamten im Erzgebirgskreis eine Be-schuldigte. Diese Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit drei vonei-nander unabhängigen Ermittlungsverfahren zum Verwenden von Kennzei-chen verfassungswidriger Organisationen bzw. Volksverhetzung im Netz.
Betrachtet man die Entwicklung von Hasskriminalität im Internet, ist festzu-stellen, dass diese überwiegend als rechtsmotiviert einzustufen ist. Bei Hasspostings wird am häufigsten der Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß §130 StGB erfüllt. Diese Delikte werden durch die Staatsschutzer-mittler in den örtlich zuständigen Polizeidirektionen Sachsens bearbeitet. Unterstützt werden sie dabei von den Cybercrime-Experten der sächsischen Polizei.
Ab 2017 werden zur Anzeige gebrachte Hasspostings über ein eigenes Themenfeld in den Straftaten der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) abgebildet.
Im Jahr 2017 bildete die Diskussion um das Thema Asyl im Internet (The-menfeld »Ausländer-/Asylthematik«) mit 88 Fällen den Schwerpunkt. 33 Fäl-le sind zum Themenfeld »Konfrontation/politischen Einstellung gegen rechts« erfasst. Darüber hinaus wurden 25 Fälle zum Themenfeld »Konfron-tation/politischen Einstellung gegen Amts- und Mandatsträger« sowie 16 Fäl-le zum Themenfeld »Hasskriminalität – Antisemitisch« registriert.
Im Jahr 2018 folgten die thematischen Schwerpunkte denen aus dem Jahr 2017. 58 Fälle wurden zum Themenfeld »Ausländer-/Asylthematik« erfasst. Danach schließen sich mit 28 Fällen die Straftaten zum Themenfeld »Hass-kriminalität – Antisemitisch« an. 20 Fälle wurden zu der Thematik Kampf gegen rechts registriert. Weiterhin kam es in 18 Fällen zu Straftaten, die dem Themenfeld »Konfrontation/politischen Einstellung gegen Amts- und Mandatsträger«.
Im Zeitraum 2019 wurden bis zum aktuellen Zeitpunkt 68 Fälle erfasst. Bei der Mehrzahl der Fälle handelt es sich um Volksverhetzung (31 Fälle).
Thematisch bilden nach wie vor die Themenfelder »Hasskriminalität – Frem-denfeindlich« (43 Fälle) sowie »Hasskriminalität – Ausländerfeindlich« (27 Fälle) den Schwerpunkt. Analog der Vorjahre spielt die Diskussion über die Asylpolitik ebenfalls eine bedeutende Rolle (»Ausländer-/Asylthematik, 21 Fälle). Weiterhin wurden 14 Fälle zum Themenfeld »Konfrontation/politische Einstellung – gegen den Staat, seine Einrichtung und Symbole« und 13 Fälle zum Themenfeld »Konfrontation/politische Einstellung – gegen rechts« er-fasst. Schlussendlich wurden zehn Fälle dem Themenfeld »Hasskriminalität – Antisemitisch« zugeordnet.
Ab dem 01.01.2019 wurden im Bereich des Kriminalpolizeilichen Melde-dienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) die Erfas-sungskriterien erweitert. So wurden zwei neue Kataloge (Angriffsziel- und Tatmittelkataloge) eingeführt, um eine bessere und detaillierte Auswertung gewährleisten zu können. Das Thema Hassposting wurde in den Katalog der Tatmittel eingeordnet.
Ein Posting ist ein Beitrag oder Artikel, der im oder über das Internet mehreren Nutzern gleichzeitig zugänglich gemacht wird.
Politisch motivierten Hasspostings werden Straftaten zugerechnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person/Gruppe wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächli-chen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, phy-sischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbild gerichtet sind und die Tat-handlung im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.
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Herausgeber:
Landeskriminalamt Sachsen