Dresden – Wirtschaft: Bis 4. September 2020 Sondernutzungen für ambulanten Handel beantragen

Nachrichten-aus-der-Stadt-Dresden-Aktuell-Dresden (SN) – Wirtschaft: Ab Montag, 31. August 2020, nimmt die Landeshauptstadt Dresden für das Jahr 2021 Sondernutzungsanträge für den ambulanten Handel im Stadtkern an.

Die Sondernutzungsanträge können per Brief an das Straßen- und Tiefbauamt, St. Petersburger Straße 9, 01069 Dresden, geschickt oder im Briefkasten des Neuen Rathauses, Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden, abgelegt werden.

Im Internet unter www.dresden.de sind die Antragsformulare und Lagepläne für den Stadtkern, in denen die zulässigen Standorte für die einzelnen Sortimente gekennzeichnet sind, bereitgestellt. Außerdem ist ein Informationsblatt erhältlich, in welchem sowohl das Antrags- als auch das Verwaltungsverfahren umfassend erläutert werden.

Alle bis zum 4. September 2020 eingehenden Anträge auf Sondernutzung durch ambulanten Handel gelten als gleichberechtigt. Bei Mehrfachbewerbungen für einen bestimmten Standplatz entscheidet das Los. Auskünfte erhalten Interessierte auch unter den folgenden Telefonnummern (03 51) 4 88 17 84 oder (03 51) 4 88 17 81.
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Landeshauptstadt Dresden
Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll

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