Informationsveranstaltungen zur neuen Förderrichtlinie am 14. und 15. Januar 2019.
Förderkriterien
Die Förderung richtet sich an Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Jahresbilanz von maximal zehn Millionen Euro. Gefördert werden investive Maßnahmen, die:
§ Arbeitsplätze schaffen und erhalten
§ Beschäftigung zur Armutsbekämpfung fördern
§ Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von Betrieben und Betriebsstätten stärken
§ Investitionstätigkeit von Betrieben verbessern
§ das Unternehmertum stärken.
Der Betrieb oder die begünstigte Betriebsstätte muss in einem der festgelegten Fördergebiete liegen oder in das Fördergebiet verlegt werden. Außerdem sollen mindestens zwei Auswahlkriterien wie Arbeitsplatz-, Ansiedlung-, Barrierefreiheits- oder Innovationskriterium erfüllt sein. Der Zuschuss ist auf maximal 40 Prozent des zuwendungsfähigen Betrages begrenzt und beträgt höchstens 50 000 Euro. Mit dem Vorhaben darf noch nicht vor Bewilligung der Zuwendung begonnen worden sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Informationsveranstaltungen im Januar
Das Amt für Wirtschaftsförderung organisiert zwei Informationsveranstaltungen für interessierte Unternehmer: Für das Fördergebiet Dresden Nordwest (Pieschen/Neustadt) am Montag, 14. Januar 2019, 17 Uhr, in Emmers Stadtteilzentrum, Bürgerstraße 68, 01127 Dresden. Für das Fördergebiet Johannstadt/Pirnaische Vorstadt am Dienstag, 15. Januar 2019, 17 Uhr, in der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, Güntzplatz 5, 01307 Dresden. Es wird um Anmeldung gebeten.
Anmeldung und weitere Informationen unter www.dresden.de/wirtschaftsservice
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Landeshauptstadt Dresden
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