Fürth (BY) – Corona-Aktuell 19.04.2021: Das Robert Koch Institut (RKI) hat am vergangenen Samstag für die Stadt Fürth eine Sieben-Tage-Inzidenz von 263,6 pro 100 000 Einwohnern gemeldet.
Damit war der Wert an drei Tagen in Folge höher als 200. Nach der Zwölften Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung treten damit Regelungen in Kraft, die insbesondere den Einzelhandel betreffen.
Ab heute müssen Läden in der Kleeblattstadt geschlossen bleiben. Ausgenommen sind Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf wie zum Beispiel Lebensmittelläden, Apotheken, Optiker, Hörgeräteakustiker oder Babymärkte sowie der Großhandel, Tankstellen, Banken oder Sparkassen. Sie dürfen uneingeschränkt und inzidenzunabhängig öffnen.
Für alle anderen Händler gilt, dass „Call and Collect“ bzw. „Click and Collect“ möglich ist. Kundinnen und Kunden können also Ware bestellen und abholen oder liefern lassen. Voraussetzung bei der Abholung ist, dass Personal Masken und Kundinnen und Kunden FFP2-Masken tragen.
Das bedeutet, dass in Fürth „Click and Meet mit Test“ – das Einkaufen mit Termin und negativem Testergebnis – nicht mehr erlaubt ist.
Die neuen Regelungen bleiben in Kraft bis die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Fürth an drei Tagen hintereinander die Marke von 200 unterschritten hat.
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Stadt Fürth / Franken