Fürth (BY) – Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, gilt für Veranstaltungen über 1000 Personen bereits ein bayernweites Verbot.
Die Stadt Fürth erlässt in Absprache mit dem Staatlichen Gesundheitsamt Fürth eine darüber hinaus gehende Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung; diese tritt ab morgen, Freitag, 13. März, 12 Uhr, in Kraft und gilt bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020.
Sie besagt, dass Veranstaltungen mit zwischen 500 und 1000 Teilnehmenden im Gebiet der Stadt Fürth untersagt werden. Von diesem Verbot kann die Stadt auf Antrag nach einer entsprechenden Risikobewertung in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eine Ausnahme erteilen – dies gilt in Fürth jedoch nur für Freiluftveranstaltungen.
Entsprechende Anträge sind beim Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz einzureichen. Bei Veranstaltungen unter 500 Personen appelliert die Stadt an die Veranstalter, entsprechend den Kriterien des Robert-Koch-Instituts (abrufbar unter www.rki.de/covid-19) zu bewerten, ob besondere Risiken vorliegen; in Zweifelsfällen kann man sich beim Staatlichen Gesundheitsamt beraten lassen.
Für den heute eröffneten Frühlingsmarkt auf der Fürther Freiheit gilt folgendes: Er findet in Absprache mit den Organisatoren nur heute statt und wird auf Grund einer aktualisierten Empfehlung des staatlichen Gesundheitsamtes ab morgen geschlossen. Der damit in Zusammenhang stehende Verkaufsoffene Sonntag am 15. März wird abgesagt. Im Stadttheater Fürth finden ebenfalls ab morgen vorerst keine Aufführungen mehr statt.
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Stadt Fürth