Gesundheitsämter in allen Bezirken bieten erweiterte Beratungen und Schutzimpfungen an – Senatsmitglieder rufen zum Impfen auf.
Hamburg – Vom 4. bis 7. November läuft in Hamburg die „Hamburger Impfwoche“ mit umfangreichen Informationsangeboten rund um das Thema Impfen. Am 6. November können sich Bürgerinnen und Bürger in den Gesundheitsämtern der Hamburger Bezirke sowie im Impfzentrum kostenlos beraten und direkt vor Ort impfen lassen.
Dafür hat der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) seine Impfsprechstunden erweitert. Neben Beratungen und niedrigschwelligen Impfangeboten startet die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) eine umfangreiche Kampagne mit Social-Media-Beiträgen und Plakaten, die über die Wichtigkeit von Schutzimpfungen informieren.
Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Nach wie vor gilt: Impfungen bieten den besten und sichersten Schutz vor hochansteckenden Erkrankungen. Ziel ist es, durch Impfen Infektionskrankheiten einzudämmen und auszulöschen, wie es schon einmal bei den Pocken gelungen ist. Das ist aber nur möglich, wenn die Impfquoten weiterhin auf hohem Niveau sind.
Denn wenn genügend Personen in einer Bevölkerung geimpft oder immun gegen eine Erkrankung sind, werden Mitmenschen geschützt, die aus verschiedenen Gründen nicht selbst geimpft werden können. Wir nutzen die Impfwoche, um Masern-Impflücken auch bei Erwachsenen zu schließen. Damit flankieren wir die demnächst geltende Impfpflicht.“
In der „Hamburger Impfwoche“ wird übergreifend für alle Impfungen geworben, für die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) bestehen. Ein besonderer Schwerpunkt der Aktionswoche der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz liegt saisonbedingt in der Impfung zum Grippeschutz und in der Impfung zum Schutz vor Masern.
Vom 4. bis zum 7. November 2019 sind verschiedene Aktionen geplant: Der Senat, die Gesundheitsämter der Bezirke und das Hamburger Impfzentrum des Instituts für Hygiene und Umwelt (HU) verstärken die Öffentlichkeitsarbeit und stellen Flyer und Informationen zu Impfungen und zu Möglichkeiten der individuellen Impfberatungen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Bürgerinnen und Bürger können individuelle Impfberatungen und Impfungen am 6. November in den offenen Sprechstunden der Gesundheitsämter der Bezirke und des Impfzentrums in Anspruch nehmen. Diese haben für den Tag ihre Sprechzeiten erweitert. Abgerundet wird die Aktionswoche mit dem Start einer Fortbildungsreihe für die Fachöffentlichkeit. Darüber hinaus wird die Kampagne „Hamburg macht mit: Frisch geimpft durch den Winter“ fortgeführt, die Seniorinnen und Senioren sowie andere besonders gefährdete Personengruppen gezielt ansprechen soll. Die Kampagne zur Masernimpfung „Nicht alle Pünktchen bringen Glück“ soll in einer Neuauflage zusätzlich zur Aufklärung in der Bevölkerung beitragen.
Folgende erweiterte Impfsprechzeiten mit Grippeschutzimpfung für die Hamburger Bevölkerung bieten die Bezirke und das Impfzentrum an:
· Gesundheitsämter der Bezirke, außer Hamburg-Mitte / jährliche Grippeschutzimpfung: Mittwoch 06.11.2019 von 15:00 – 18:00 Uhr
· Impfzentrum / jährliche Grippeschutzimpfung: Mittwoch 06.11.2019 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Auch Niedergelassene Ärzte sind für die Menschen in Hamburg besonders wichtige Anlaufstellen für das Impfen. Ärztinnen, Ärzte und das Team des Hamburger Impfzentrums werden während der Aktionswoche gezielt Impfberatungen und Impfungen anbieten sowie Informationsmaterial auslegen.
Masernschutzimpfung:
Masern sind hochansteckend und entgegen der weit verbreiteten Meinung keine harmlose Kinderkrankheit. Obgleich eine effektive und sichere Impfung gegen Masern zur Verfügung steht, werden in Hamburg noch immer jährlich neue Maserninfektionen gemeldet. Im Jahr 2014 bis 2018 waren es insgesamt 133 Masernfälle. Die Durchimpfungsraten sind in den letzten Jahren gestiegen. Sie sind aber noch immer nicht ausreichend, um Infektionen gänzlich zu verhüten. Für den vollständigen Impfschutz ist die Anzahl der Kinder entscheidend, die zwei Impfdosen erhalten.
Im Rahmen der jährlichen Auswertung der Schuleingangsuntersuchungen konnte für 2017 ermittelt werden, dass 93,5 Prozent der Hamburger Kinder, die in den Eingangsuntersuchungen einen Impfausweis vorlegen, nach STIKO Empfehlung geimpft sind, das heißt, dass sie die erste und zweite Masernimpfung erhalten haben. Damit liegt die Durchimpfungsrate unterhalb des von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Wertes von 95 Prozent zur Masernelimination. Noch sehr viel größere Impflücken gibt es aber bei Erwachsenen.
Senatorin Prüfer-Storcks: „Da wir immer noch keine Immunisierung von 95 Prozent der Bevölkerung geschafft haben, ist es deshalb richtig, dass der Bundesgesetzgeber eine Impfpflicht gegen Masern bundeseinheitlich regeln will. Wichtig ist, dass die Impfpflicht beide von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masernimpfungen fordert – oder einen Nachweis, dass die Krankheit bereits durchlitten wurde und der Betroffene dadurch bereits immun ist.“
Um die Durchimpfungsrate gegen Masern bundesweit zu erhöhen, hat das Bundeskabinett im Juli 2019 einen Entwurf zu einem Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vorgelegt. Dieser Entwurf sieht den verpflichtenden Nachweis eines bestehenden Impfschutzes gegen Masern für Kinder und Personal in Kitas, Schulen und dem Gesundheitswesen vor.
Eine Besonderheit ist auch, dass bundeseinheitlich geregelt wird, dass Fachärzte fachübergreifend impfberechtigt sind. Einem Kinderarzt soll es beispielsweise möglich sein, beim Impftermin des Kindes auch gleich die Eltern zu impfen oder beim Frauenarzt auch gleich die Kinder, wenn eine Impfung indiziert ist. Der Senat unterstützt eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz vor impfpräventablen Erkrankungen.
Grippeschutzimpfung:
Die Grippe ist eine ernst zu nehmende Viruserkrankung der Atmungsorgane, die zu gefährlichen Komplikationen führen kann. Sie wird von Mensch zu Mensch durch Tröpfchen-Infektion übertragen und ist äußerst ansteckend. Da sich die Grippeviren ständig verändern, wird für jede Grippesaison ein aktueller Impfstoff entwickelt. Aus diesem Grunde muss die Grippeimpfung jährlich wiederholt werden. Nur so ist ein zuverlässiger Schutz gewährleistet.
In der Saison 2017/2018 wurden fast 10.000 Grippeinfektionen gemeldet. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz spricht mit einer Informationskampagne besonders gefährdete Menschen über 60 und Menschen mit chronischen Erkrankungen an. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen bereits die Kosten einer Grippeschutzimpfung für alle Versicherten, auch wenn sie nicht einer Risikogruppe nach den Empfehlungen der STIKO angehören.
„Wer sich gegen die Grippe impfen lässt, übernimmt nicht nur Verantwortung für sich selbst, sondern auch für seine Mitmenschen. Das ist gerade für Seniorinnen und Senioren enorm wichtig, da die Immunabwehr mit steigendem Alter nachlässt und die Ansteckungsgefahr steigt“, so Senatorin Prüfer-Storcks. „Auch Kinder, Menschen mit einem schwachen Immunsystem oder Beschäftigte in sozialen Berufen sollten sich und andere schützen und über die Impfung bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt informieren.“
Die BGV informiert bereits seit Anfang Oktober durch Plakate in U- und S-Bahnen sowie mit Info-Flyern in Bücherhallen, Volkshochschulen und Gesundheitsämtern und macht so auf die wichtige Impfung aufmerksam. Zusätzlich unterstützt sie die Aktion des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit vielfältigen Informationsmaterialien.
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Stadt Hamburg – Pressestelle der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz