Hamburg – Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg am 13.03.2020 – 18:00 Uhr

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Hamburg -Hamburg – Die weltweite Verbreitung des Coronavirus und die rasch steigenden Zahlen in anderen Ländern, in Deutschland und auch in Hamburg machen eine tägliche Bewertung der Lage sowie eine Anpassung von Maßnahmen an die jeweiligen Empfehlungen der Expertinnen und Experten und der Bundesregierung nötig. Jedes Land muss das, angepasst an die jeweilige regionale Situation, bewerten und entsprechend umsetzen. Covid-19 ist eine in den allermeisten Fällen milde und ohne Behandlungsbedürftigkeit verlaufende, aber sehr ansteckende Erkrankung. Bei alten und unter Vorerkrankungen leidenden Menschen kann der Verlauf schwerwiegend sein und eine Krankenhausbehandlung bis hin zur Beatmung erfordern. Alle Anstrengungen, die derzeit in Deutschland zur Eindämmung und Verlangsamung der Ausbreitung des Virus unternommen werden, haben zum Ziel, dass nicht gleichzeitig so viele Menschen erkranken, dass die Behandlungsbedürftigen nicht mehr von unseren Krankenhäusern versorgt werden können.

Dazu ist es auch nötig, die Erkrankten rasch zu identifizieren und sie und ihre Kontaktpersonen zu isolieren. Das gelingt in Hamburg durch eine breite Testung und die Arbeit der Gesundheitsbehörden gut. Allerdings sind die Fallzahlen rasch steigend. So sind die Fälle von Donnerstag (12.3.) auf heute (13.3.) um 43 neue Fälle auf insgesamt 123 positiv Getestete gestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter haben alle notwendigen Maßnahmen ergriffen. Trotz steigender Infektionszahlen und einer zunehmend dynamischen Entwicklung gilt nach wie vor, dass die Fälle immer noch abgrenz- und grundsätzlich nachverfolgbar sind.

Deshalb müssen über die jeweiligen konkreten Einzelmaßnahmen bei Erkrankungsfällen hinaus Maßnahmen zur Minimierung von Ansteckungsmöglichkeiten intensiviert werden.

Hamburg hat dazu bereits zwei Allgemeinverfügungen der Gesundheitsbehörde erlassen:

Danach sind Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern generell verboten. Über Veranstaltungen unter 1000 Teilnehmern wird unter enger Auslegung der jeweils aktuellen Empfehlungen des RKI entschieden. Ziel ist es, auf nicht notwendige oder hinsichtlich der Ansteckungsmöglichkeiten bedenkliche Veranstaltungen zu verzichten.

Rückkehrern aus Risikogebieten wird dringend die freiwillige 14-tägige häusliche Isolation empfohlen. Beschäftige in sensiblen Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen können sich schon nach 4-6 Tagen testen lassen. Dazu wird zurzeit eine zusätzliche Testeinrichtung unabhängig vom Arztruf 116117 eingerichtet.

Da die Behörden aktuell auch ein Infektionscluster von Rückreisenden aus der Region Ischgl in Österreich zurückverfolgen können, werden Rückkehrer aus dieser Region ebenfalls gebeten, sich in die freiwillige, 14-tägige häusliche Isolation zu begeben. Die Region um Ischgl in Österreich wurde zum jetzigen Zeitpunkt vom Robert-Koch-Institut nicht zum Risikogebiet erklärt.

Um die Verbreitung der Infektion in Gemeinschaftseinrichtungen von Kindern zu unterbinden, wurde zudem durch Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehörde ein Betretungsverbot für Kinder in Kitas, Schulen und heilpädagogischen Einrichtungen für 14 Tage nach Rückkehr aus einem Risikogebiet erlassen. Die Verfügung gilt auf unbestimmte Zeit und der Verstoß dagegen ist mit einem Bußgeld belegt.

Um die Sorgen vieler Eltern am Ende der Hamburger Schulferien aufzugreifen und über diese gezielten Maßnahmen hinaus Ansteckungsmöglichkeiten zu reduzieren, wird als präventive Maßnahme durch eine dritte Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehörde in Abstimmung mit der Schulbehörde der Schulbetrieb zunächst bis zum 27. März ausgesetzt. Für Eltern, die dringend auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, werden Notfall-Betreuungsangebote in der Schule für Kinder bis 14 Jahre vorgehalten. Auch die Kindertageseinrichtungen bleiben offen für Familien, die dringend auf Betreuung angewiesen sind. Dies geschieht im Interesse einer Aufrechterhaltung des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens sowie der Versorgung der Bevölkerung. Die Behörde für Schule und Berufsbildung informiert hierüber gesondert: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/13719000/2020-03-13-bsb-corona-verlaengert-ferien.

Um eine Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat die Stadt Hamburg weitgehende Maßnahmen ergriffen, durch die es auch zu Einschränkungen im Bereich der Kindertagesbetreuung kommt. Eltern werden dringlich dazu aufgerufen, ihre Kinder bis voraussichtlich 29. März 2020 grundsätzlich zu Hause zu betreuen. Auf eine Betreuung bei den Großeltern oder anderen Personen, die zur Risikogruppe gehören, sollten Eltern allerdings im Interesse des Schutzes dieser Personen verzichten. Für Eltern, die unbedingt auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, bleiben die Kitas bzw. Kindertagespflegestellen geöffnet. Die Betreuung steht somit vornehmlich Personen zur Verfügung, deren Tätigkeit bedeutsam ist für die Daseinsfürsorge und die Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Die Entscheidung, ob ein dringender Betreuungsbedarf vorliegt, obliegt letztendlich den Eltern. Ausführliche Hinweise bietet die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration im Internet unter www.hamburg.de/kita.

Um der weiteren Ausbreitung von COVID-19 („Coronavirus“) entgegenzuwirken, werden die Hochschulen ersucht, den Start des Vorlesungsbetriebs an den Hochschulen in Hamburg zunächst auf den 20. April 2020 zu verschieben. Das hat der Hamburger Senat in seiner heutigen Sondersitzung ebenfalls beschlossen. Der bereits laufende Vorlesungsbetrieb an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg wird zunächst für denselben Zeitraum auf Onlineformate umgestellt. Die Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) wird den Präsenzbetrieb bis zum 20. April einstellen.

Empfehlungen für Besucherinnen und Besucher zum Schutz vulnerabler Personengruppen

Um das Risiko zu minimieren, dass Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern oder Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeinrichtungen (oder vergleichbaren Institutionen mit vulnerablen Personen) durch Besucherinnen und Besucher mit COVID-19 (Corona) infiziert werden, empfiehlt die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz folgende Maßnahmen:

  • Persönliche Besuche sollten auf das Notwendigste reduziert werden und je nach Situation stattdessen durch Telefonate ersetzt werden;
  • Einschränkung der Besuchszeiten allgemein sowie konkrete einschränkende Besucherregelungen (z.B. kein Besuch von Menschen, die aus Risikogebieten kommen);
  • Je nach Ermessen der Häuser generell die tägliche Besucherzahl limitieren.

Für Kinderpatientinnen und -patienten sowie für besondere Bereiche, wie etwa zur Palliativversorgung, sollten spezielle Regelungen gefunden werden und besonders auf die Einhaltung der Hygieneregelungen geachtet werden.

Risikogebiete

Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (u. a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z.B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst. Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts zu finden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html.

 

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig die Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen (mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten) rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren. Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Informationen über das Coronavirus

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat eine übersichtliche Internetseite mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema Coronavirus in Hamburg eingerichtet, die laufend aktualisiert wird: www.hamburg.de/coronavirus. Neben aktuellen Informationen zu bestätigten Fällen in Hamburg, Hygienetipps, Antworten auf häufig gestellte Fragen und Reiseempfehlungen gibt die Seite auch einen Überblick über Verhaltensmaßnahmen und Meldewege sowie Ansprechpartner, Kontaktadressen und externe Links.

Fragen zum Thema Coronavirus: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.

Rückfragen der Medien

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz