Diese Ausweitung hat natürlich im Zusammenhang mit der vom Bayerischen Gesundheitsministerium herausgegebenen Allgemeinverfügung Auswirkungen auf Schulen und Kindertagesstätten.
Somit gilt für Ferienrückkehrer aus ganz Italien, dass Schüler und Kindergartenkinder nach ihrer Rückkehr aus einem Risikogebiet für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Einrichtung dürfen.
Wenn also zum Beispiel ein Schulkind am Ende der Faschingsferien aus einem Risikogebiet nach Bayern zurückgekehrt ist, darf es bis einschließlich Freitag, 13. März nicht in die Schule bzw. Einrichtung gehen.
Link zu Risikogebieten Robert Koch Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
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