Landeshauptstadt Magdeburg – OB: Besucher*innen von Veranstaltungen müssen namentlich erfasst werden – Verschärfte Kontrollen für Kulturveranstaltungen

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Magdeburg -Landeshauptstadt Magdeburg (ST) – Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper hat die städtischen Kultureinrichtungen angewiesen, sämtliche Gäste ihrer Veranstaltungen namentlich zu erfassen. Auch die Adressen sollen ab sofort hinterlegt werden. Hintergrund ist eine bessere Ermittlung von Kontaktpersonen, sollten Besucher*innen an „Covid-19“ erkranken.

Dr. Trümper betonte die Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen: „Wir wissen zum jetzigen Zeitpunkt nicht, wie schnell und wie stark sich das ‚Corona‘-Virus bzw. der gefährliche Ableger ‚Corona SARS-CoV-2‘ ausbreiten wird. Alles, was uns hilft, die Verbreitung einzudämmen bzw. zu verlangsamen, sollte unternommen werden. Solange keine personalisierten Tickets für Theateraufführungen, Lesungen, Konzerte o.ä. verkauft werden, müssen sich die Veranstalter*innen mit Fragebögen behelfen.“

Ein solcher Fragebogen gehört zu den Auflagen, die das Gesundheits- und Veterinäramt inzwischen für mehrere Veranstaltungen Dritter in Magdeburg zwingend vorschreibt. Laut Dr Trümper sollen sämtliche kommunale Einrichtungen wie das Theater Magdeburg, das Puppentheater, die Stadtbibliothek sowie sämtliche Veranstaltungsorte der morgen beginnenden 25. Telemann-Festtage die Daten ihrer Besucher*innen erfassen.

Laut Gesundheits- und Veterinäramt Magdeburg müssen die Teilnehmenden schriftlich bestätigen,

dass Sie nicht aus einem Risikogebiet eingereist sind (Angaben zu den aktuellen Risikogebieten finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Institutes),
dass Sie keinen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten,
dass derzeit keine Erkältungskrankheit mit Fieber vorliegt.

Des Weiteren müssen die Teilnehmenden ihren Namen, Anschrift, Telefonnummer(n) sowie ihr Geburtsdatum hinterlegen.

Diese Erklärungen werden nur dann benötigt und dem Gesundheits- und Veterinäramt zur Kenntnis gegeben, wenn sich im Rahmen der Veranstaltung herausstellt, dass es einen positiv getesteten „Covid-19“-Fall gibt.

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