Lebenslange Haft nach ver.di Anschlag in München – Gericht stellt besondere Schwere der Schuld fest

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Lebenslange Haft nach ver.di Anschlag in MünchenGericht stellt besondere Schwere der Schuld festZwei Menschen getötet, zahlreiche weitere verletztUrteil gegen Attentäter gefallen.

Mehr als eineinhalb Jahre nach dem tödlichen Anschlag auf eine Demonstration der Gewerkschaft ver.di ist das Urteil gefallen: Das Oberlandesgericht München hat den 25-jährigen afghanischen Attentäter zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und zugleich die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit folgte das Gericht im Wesentlichen der Forderung der Bundesanwaltschaft.

Auto raste gezielt in Demonstrationszug

Der Anschlag ereignete sich am 13. Februar 2025. Der Täter lenkte sein Fahrzeug gezielt in einen Demonstrationszug der Gewerkschaft ver.di. Bei der Attacke wurden zahlreiche Menschen erfasst.

Eine 37-jährige Frau und ihre zweijährige Tochter erlagen später ihren schweren Verletzungen. Darüber hinaus wurden zahlreiche weitere Teilnehmer teils schwer verletzt. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst und eine erneute Debatte über innere Sicherheit sowie islamistisch motivierte Gewalt entfacht.

Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes

Das Gericht sprach den Angeklagten unter anderem schuldig wegen:

  • zweifachen Mordes,
  • 23-fachen versuchten Mordes,
  • 19-facher gefährlicher Körperverletzung sowie
  • weiterer vorsätzlicher Körperverletzungen.

Nach Überzeugung des Gerichts handelte der Mann vorsätzlich. Als Motiv wurden religiöse, politische sowie persönliche Beweggründe festgestellt. Während des Prozesses zeigte der Angeklagte nach Angaben des Gerichts und der Bundesanwaltschaft keine erkennbare Reue.

Besondere Schwere der Schuld – was bedeutet das?

Viele Menschen glauben, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland automatisch nach 15 Jahren endet. Das ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum.

Zwar kann bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe grundsätzlich frühestens nach 15 Jahren geprüft werden, ob eine Entlassung auf Bewährung möglich ist. Wird jedoch – wie in diesem Fall – die besondere Schwere der Schuld festgestellt, ist eine Entlassung nach 15 Jahren in der Regel ausgeschlossen. Der Verurteilte muss dann meist deutlich länger im Gefängnis bleiben. Wann eine Haftentlassung überhaupt in Betracht kommt, entscheidet später das zuständige Gericht anhand der Schwere der Tat sowie einer Gefährlichkeitsprognose.

Verteidigung scheiterte mit psychiatrischem Antrag

Die Verteidigung hatte argumentiert, der Angeklagte habe an einer psychischen Erkrankung gelitten und deshalb auf eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe sowie eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus plädiert.

Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und sah den Angeklagten als voll schuldfähig an. Damit blieb es bei der lebenslangen Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Lebenslange Haft München Anschlag: Urteil setzt deutliches Zeichen

Mit dem Urteil endet einer der aufsehenerregendsten Terrorprozesse der vergangenen Jahre in Deutschland. Für die Hinterbliebenen der beiden Todesopfer und die zahlreichen Verletzten dürfte das Strafmaß zwar kein Ersatz für das erlittene Leid sein – dennoch werteten viele Prozessbeteiligte die Entscheidung als klares Signal, dass der Rechtsstaat auf derartige Gewalttaten mit der vollen Härte des Gesetzes reagiert. (hk)

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