Mainz – Corona-Aktuell: (rap) Die Landeshauptstadt Mainz setzt auf der Basis von § 12 Ladenöffnungsgesetz mit der angefügten Allgemeinverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier ab sofort folgende Ausnahmen zu den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes in Kraft:
„Die Verkaufsstellen im Land Rheinland-Pfalz für die Abgabe von Lebensmitteln, Getränken, Sanitätsbedarf, Drogerieartikeln, Bau/Gartenbaubedarf, Zeitungen und Tierbedarf dürfen unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs an allen Sonn- und Feiertagen bis einschließlich 19. April 2020 in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr für den Verkauf von Waren geöffnet sein.“
Herausgeber:
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Marc André Glöckner, Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
Stadthaus ‚Große Bleiche‘ (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz