Mainz – Corona-Aktuell: Erweiterte Öffnungszeiten für Verkaufsstellen des grundlegenden Bedarfs an Sonn- und Feiertagen

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Mainz -Mainz – Corona-Aktuell: (rap) Die Landeshauptstadt Mainz setzt auf der Basis von § 12 Ladenöffnungsgesetz mit der angefügten Allgemeinverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier ab sofort folgende Ausnahmen zu den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes in Kraft:

„Die Verkaufsstellen im Land Rheinland-Pfalz für die Abgabe von Lebensmitteln, Getränken, Sanitätsbedarf, Drogerieartikeln, Bau/Gartenbaubedarf, Zeitungen und Tierbedarf dürfen unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs an allen Sonn- und Feiertagen bis einschließlich 19. April 2020 in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr für den Verkauf von Waren geöffnet sein.“

Herausgeber:
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Marc André Glöckner, Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
Stadthaus ‚Große Bleiche‘ (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
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