Mainz – (rap) Das Land-Rheinland-Pfalz hat in seiner 5. Änderung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung (11.CoBeLVO) festgelegt, dass als landesweite Obergrenze maximal 25 Personen bei privaten Zusammenkünften und Feiern mit zuvor eindeutig festgelegtem Personenkreis in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen erlaubt sind.
Die Landeshauptstadt Mainz weist angesichts möglicher Missverständnisse angesichts der Überschreitung der 100er-Grenze bei der 7-Tage-Inzidenz – aktuell liegt Mainz bei 106 – nochmals nachdrücklich darauf hin, dass das Limit bei privaten Feiern in der Stadt Mainz bereits seit Donnerstag, 22.10.2020 auf maximal 10 Personen begrenzt ist.
Dies wurde in Abstimmung mit der Land bereits zuvor so beschlossen und hat nach wie vor Gültigkeit.
Zugleich wird angesichts der aktuell dynamischen Entwicklungen im regionalen Pandemiegeschehen dringend davon abgeraten, jegliche Feiern zu planen oder durchzuführen, um Dritte zu schützen.
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Herausgeber:
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Marc André Glöckner, Abteilungsleiter und Pressesprecher der Landeshauptstadt Mainz
Stadthaus ‚Große Bleiche‘ (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz