Mainz – (rap). Zum 1. Januar 2021 hat das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz rund 450 ehrenamtliche Mitglieder der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte neu bestellt. So auch den Vorsitzenden und die ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses für den Bereich der Stadt Mainz. Die ehrenamtlichen
Gutachter aus den Bereichen Architektur, Bauingenieur- und Vermessungswesen, Immobilienwirtschaft, Betriebs- und Finanzwirtschaft sowie Landwirtschaft wurden für fünf Jahre bestellt.
Obwohl für den Bereich Stadt Mainz zuständig, ist der Ausschuss keine städtische Einrichtung, sondern eine nebengeordnete Landesbehörde. Er arbeitet selbstständig und weisungsunabhängig. Er bedient sich zum Erledigen seiner Aufgaben einer im Bauamt angesiedelten Geschäftsstelle, die dem Dezernat für Wirtschaft, Stadtentwicklung, Liegenschaften und Ordnungswesen angegliedert ist. Damit besteht der organisatorische und personelle Bezug zur Stadtverwaltung.
Der gesetzliche Auftrag ergibt sich aus dem Baugesetzbuch. Eine Kernaufgabe des Gutachterausschusses ist das Führen und Auswerten einer Kaufpreissammlung. Dazu senden die Notare alle Grundstückskaufverträge, die innerhalb des Mainzer Stadtgebietes abgeschlossen werden, an die Geschäftsstelle des Ausschusses. Die Kaufverträge werden dort anonymisiert und statistisch ausgewertet, um z. B. die Entwicklung der Grundstücks- und Immobilienpreise der Landeshauptstadt aufzuzeigen. Die für die Wertermittlung erforderlichen Daten werden benötigt für die Erstellung von Gutachten über den Verkehrs- bzw. Marktwert von Grundstücken oder Immobilien und zur Ableitung von sonstigen zur Wertermittlung notwendigen Daten. Jährlich erscheint dazu ein Grundstücksmarktbericht, der kostenlos im Internet bereitgestellt wird.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten. Individuelle Kaufpreise dürfen aus Datenschutzgründen nicht bekannt gegeben werden. Daher werden Bodenrichtwerte als durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrheit von Grundstücken mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnisse abgeleitet. Sie ermöglichen einen Überblick über das Preisgefüge von Grund und Boden in den verschiedenen Stadtteilen und in ganz Mainz. Dabei gilt der Bodenrichtwert nur für den reinen Bodenwert, die aufstehende Bebauung bleibt außen vor. Um den rasanten Immobilienmarkt gut abzubilden, werden die Bodenrichtwerte alle zwei Jahre zum Stichtag 1. Januar auf Basis der Daten der Kaufpreissammlung neu ermittelt.
Das dritte große Aufgabengebiet des Ausschusses ist die Erstellung von Gutachten über den Verkehrs- bzw. Marktwert bebauter und unbebauter Grundstücke sowie der Rechte an Grundstücken. Solche Gutachten werden nach Besichtigung der zu bewertenden Objekte in einer nicht öffentlichen Sitzung beraten und beschlossen.
Ein Schwerpunkt der Arbeit des Ausschusses ist aktuell die Ermittlung der Anfangs- und Endwerte von Grundstücken in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, die zur Ermittlung der Ausgleichsbeträge nach Aufhebung der Sanierungssatzung erforderlich sind.
Trotz der der Einschränkungen aufgrund der CORONA-Pandemie, die es unter anderem unmöglich machte eine konstituierende Sitzung abzuhalten, ist der Ausschuss handlungsfähig, da alle Ausschussmitglieder durch das Land bestellt wurden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Mainz unter
www.mainz.de/gaa.
Richard Busch
Vorsitzender des Gutachterausschusses
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Herausgeber:
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Marc André Glöckner, Abteilungsleiter und Pressesprecher der Landeshauptstadt Mainz
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