„Im Frühjahr 2016 signalisierte uns Herr Hensel, dass ihm ein wesentlich günstigeres Angebot aus Bingen vorliege und fragte, ob man den Kaufpreis für das Grundstück im Hechtsheimer Wirtschaftspark nicht reduzieren könne. Dies wurde seitens der GVG mit der Begründung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für alle Grundstücksinteressenten zu Recht abgelehnt. Wir betreiben in Mainz keine Grundstückspolitik nach Gutsherrenart. Jeder Interessent wird gleichbehandelt und zahlt den gleichen Preis. So schlecht kann das Preis-Leistungsverhältnis im Wirtschaftspark Hechtsheim nicht sein, da ein Großteil der Herrn Hensel angebotenen Flächen zwischenzeitlich an die ebenfalls in der Logistikbranche tätigen Firmen Köbig und Hermes veräußert wurden“, so Sitte.
„Wir bedauern die Entscheidung der Firma Hensel Logistik günstigere Flächen in Bingen zu erwerben. Ich möchte jedoch betonen, wer ein Grundstück in dieser 1A-Lage erwerben will, der steht auch im Wettbewerb um den Kaufpreis mit anderen Interessenten. Die zentrale Lage in der Wachstumsregion Rhein-Main, die gute Verkehrsanbindung an Autobahn, Schiene und Wasserstraße, die hohe Verfügbarkeit von Fachkräften und die gute Breitbandversorgung sind Standortvorteile, die sich auch im Kaufpreis wiederfinden“, so Sitte abschließend.
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Markus Biagioni, Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
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