Mannheim – Stadt verfügt Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Geflügelpest

Mittelrhein-Tageblatt-Nachrichten-aus-Mannheim-BW-Mannheim (BW) – Seit Ende Oktober wird das Virus der hochpathogenen aviären Influenza – bekannt als Geflügelpest – in Norddeutschland und mittlerweile auch in Baden-Württemberg bei zahlreichen verendeten Wildvögeln nachgewiesen. Um eine Weiterverbreitung und den Befall von Geflügelhaltungen im Stadtgebiet zu verhindern, hat die Stadt Mannheim mittels Allgemeinverfügung eine Stallpflicht und verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen verfügt. Die Maßnahmen gelten ab Mittwoch, 27. Januar. Grund für die Ergreifung dieser vorbeugenden Maßnahmen ist die amtliche Feststellung der Geflügelpest bei einer in einem Vogelpark im Rhein-Pfalz-Kreis gehaltenen, tot aufgefundenen Gans am 23. Januar.

Geflügelhalter sind durch die Verfügung dazu angehalten, das Geflügel in einem geschlossenen Stall unterzubringen, der den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindert. Um eine Viruseinschleppung insbesondere über Einstreu, Futter, Tränke, Geräte und Schuhwerk zu vermeiden, gelten außerdem verstärkte Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen. Da das Risiko der weiteren Ausbreitung in Wasservogelpopulationen sowie ein Übergang auf Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen als hoch einzustufen ist, sind von dieser Verpflichtung sowohl gewerbliche als auch Hobbyhaltungen betroffen. Die Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden.

Wer verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel sieht, sollte dies dem Veterinärdienst der Stadt Mannheim melden. Dieser organisiert das Einsammeln der Tiere. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Auch auffällige Häufungen von Totfunden und Erkrankungen sind zu melden.
Der Veterinärdienst der Stadt Mannheim ist unter der Telefonnummer 0621/293-6358 erreichbar.

Bei der aviären Influenza handelt es sich um eine Infektion von Vögeln mit Influenza-A-Viren, in diesem Fall des Typs H5N8. Eine Übertragung auf den Menschen oder andere Tiere wurde bisher nicht festgestellt. Die Hauptsymptome der Geflügelpest sind ein drastischer Rückgang der Futteraufnahme und bei Legetieren der Einbruch der Legeleistung, gefolgt von Apathie, Atemnot, Schwellung, Blauverfärbung der Kopfregion, Durchfall und Verhaltensstörungen als Anzeichen einer Gehirnbeteiligung. In der Regel erkranken Haushühner und Puten schwer. Wildvögel werden meist tot aufgefunden. Wie das aktuelle Seuchengeschehen zeigt, können auch Enten, Gänse und Schwäne schwer erkranken und an der Geflügelpest sterben.

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Stadt Mannheim