München – Bayern geht neue Wege zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen: Einführung des Programms „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen“

Ergänzung zum erfolgreichen Programm „Schwitzen statt Sitzen“.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Bayern -München – Ersatzfreiheitsstrafen: Bayern erweitert sein Programm zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Neben dem seit Jahren erfolgreichen Programm „Schwitzen statt Sitzen“ ist nun das Projekt „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen“ bayernweit gestartet. Ziel ist es, dass Ersatzfreiheitsstrafen in Bayern möglichst nicht vollstreckt werden müssen.

Ersatzfreiheitsstrafen treten an die Stelle uneinbringlicher Geldstrafen. Ihre Vollstreckung belastet den Justizvollzug. Gleichzeitig entgehen dem Staatshaushalt Einnahmen, da die Geldstrafe durch die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe getilgt wird. Auch für die Betroffenen kann die Vollstreckung der Ersatzfreiheitstrafe empfindliche Folgen haben – etwa, wenn infolge der Inhaftierung eine Wohnung aufgegeben werden muss. Deshalb weitet Bayern seine Bemühungen zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen aus: Auf Antrag des Betroffenen kann die Staatsanwaltschaft die Geldverwaltung nun durch einen externen Träger bewilligen. Diese Geldverwaltung kommt dann in Betracht, wenn der Betroffene Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht. Der Betroffene tritt den Anspruch auf die Transferleistung teilweise an den externen Träger ab, der wiederum die Ratenzahlung übernimmt. So wird die Zahlung der Geldstrafe sichergestellt und die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe vermieden.

Der bayernweiten Einführung der Geldverwaltung ging eine knapp einjährige Pilotierung voraus. Das Projekt wurde ab September 2018 bei der Staatsanwaltschaft München I in Kooperation mit der Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe erfolgreich erprobt. Schon im Rahmen der Pilotierung wurde das große Potenzial des Projekts deutlich: Allein bei der Staatsanwaltschaft München I wurde in 76 Verfahren eine Geldverwaltung von der Staatsanwaltschaft bewilligt. In weiteren 173 Fällen lagen zwar die Voraussetzungen für eine Geldverwaltung nicht vor, jedoch konnten die Betroffenen erfolgreich in gemeinnützige Arbeit vermittelt werden. Es wurden Geldstrafen in einem Gesamtvolumen von 126.000 Euro verwaltet, hiervon wurden gut 16.500 Euro bereits getilgt. So konnten 680 Hafttage als Ersatzfreiheitsstrafe vermieden werden.

Das Projekt ist Teil eines Gesamtansatzes zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Mit dem Programm „Schwitzen statt Sitzen“ werden in Bayern seit Jahren erfolgreich Ersatzfreiheitsstrafen durch Ableisten gemeinnütziger Arbeit vermieden – im Jahr 2018 knapp 58.000 Hafttage. Das Projekt Geldverwaltung bietet eine sinnvolle Ergänzung – etwa bei Betroffenen, die wegen physischer Einschränkungen nicht arbeiten können. Auch ein Wechsel zwischen beiden Programmen ist möglich, wenn sich die Lebensumstände ändern. Unnötige Bürokratie wird vermieden: Das neue Projekt wird an die bereits eingerichteten Fachstellen zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit angebunden, beide Angebote werden aus einer Hand vermittelt.

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Bayrische Staatsregierung