Ratgeber Recht – Wie wirkt sich eine Scheidung auf den Versicherungsstatus aus?

Ratgeber-Recht-und-Urlteil- Deutsches Tageblatt -Ratgeber Recht – Eine Scheidung ist nicht nur eine emotionale, sondern oft auch eine organisatorische Belastung. Viele Fragen sind zu klären: Wer bleibt in der Wohnung, wo wohnen die Kinder, wer nimmt das Auto?

Die bestehenden Versicherungen fallen dabei oft unter den Tisch. Doch auch hier muss geklärt werden, wer übernimmt welche Versicherung und wer muss eine eigene abschließen? Ramona Paul, Versicherungsexpertin der IDEAL Versicherung, beantwortet die wichtigsten Fragen.

Erste Schritte

Steht eine Scheidung im Raum, sollten Eheleute frühzeitig alle gemeinsamen Versicherungen prüfen. „Denn viele Versicherungsverträge gelten nach der Scheidung nur noch für denjenigen, der sie abgeschlossen hat, also Versicherungsnehmer ist“, erläutert Versicherungsexpertin Ramona Paul. Für alle Versicherungen gilt:

· Klären, wer der Versicherungsnehmer ist. Der andere Ehegatte muss dann gegebenenfalls eine eigene Police abschließen.

· Die Versicherung über die Scheidung informieren und die neuen Kontaktdaten, Kontonummern und gegebenenfalls geänderte Nachnamen mitteilen.

· Bei der Versicherung nachfragen, welche Konditionen im Falle einer Trennung gelten. Gibt es beispielsweise eine Übergangszeit, in der beide zunächst weiterhin versichert sind?

Welche Versicherungen müssen geprüft werden?

Manche Paare haben sich während ihrer Ehe auf wenige Versicherungen beschränkt, andere haben Wert auf einen umfassenden Schutz gelegt. Egal wie viele Verträge das Paar abgeschlossen hat, bei folgenden Versicherungen besteht auf jeden Fall Handlungsbedarf:

· Krankenversicherung

Hier kann es bei einer Scheidung kompliziert werden. Daher empfiehlt die IDEAL-Expertin grundsätzlich, sich von der Krankenkasse oder vom Scheidungsanwalt beraten zu lassen. Sind beide Partner beispielsweise privat versichert, bleibt der vorhandene Schutz unverändert: Ausnahme ist ein möglicher Partnerrabatt, der dann wegfallen würde. Besteht Unterhaltspflicht, muss der Unterhaltspflichtige die Kosten für die Versicherung des anderen übernehmen. Wer bei seinem Partner über die gesetzliche Krankenversicherung mitversichert war, hat nach der Scheidung drei Monate Zeit, sich eine eigene Police zu suchen.

· Private Haftpflichtversicherung

„Nach einer rechtsgültigen Scheidung ist nur noch der Versicherungsnehmer und dessen Kinder durch die Privathaftpflicht abgesichert“, so Ramona Paul. Der nicht mehr versicherte Partner sollte sich daher so schnell wie möglich um einen eigenen Versicherungsschutz bemühen, denn eine Privathaftpflichtversicherung ist dringend notwendig.

· Lebensversicherung

Hier ist es wichtig zu prüfen, wer als Begünstigter im Vertrag eingetragen ist. Wird der Partner namentlich genannt, sollte der Versicherungsnehmer dies, wenn gewünscht, umgehend ändern. Steht nur „Ehegatte“ im Vertrag, so erlischt dessen Anspruch mit der Scheidung. Sollten die Partner durch die Scheidung in finanzielle Engpässe kommen, empfiehlt Paul, sich vom Versicherer beraten zu lassen, ob die Beitragszahlung eventuell pausiert werden kann, ohne dass der Versicherungsschutz wegfällt.

· Altersvorsorge

Bei einer Scheidung findet ein sogenannter Versorgungsausgleich statt. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, beispielsweise durch eine private Lebensversicherung, eine betriebliche Altersvorsorge oder die gesetzliche Rentenversicherung, zwischen den Partnern aufgeteilt. Hierfür ist das Familiengericht zuständig.

· Hausratversicherung

Mit dem Tag der Trennung gilt dieser Versicherungsschutz nur noch für den Versicherungsnehmer – selbst, wenn er aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Manche Versicherer gewähren auch eine Übergangszeit von drei Monaten, während der auch der Hausrat des Ex-Partners mitversichert ist. Anschließend ist der zurückbleibende Partner nicht mehr versichert und braucht dann eine eigene Police.

· Wohngebäudeversicherung

„Diese Versicherung ist an ein Haus oder eine Wohnung gebunden“, informiert Paul. Das heißt: Versicherungsnehmer ist derjenige, der im Grundbuch der Immobilie eingetragen ist – häufig sind das auch beide Partner. Wird die Immobile verkauft oder auf einen der beiden Ehegatten übertragen, kann der neue Eigentümer die Police übernehmen.

· Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung spielt nur dann eine Rolle, wenn der Zweitwagen über den Ehepartner versichert wurde. Nach der Scheidung braucht der Fahrer dann einen eigenen Versicherungsschutz.

Mehr Versicherungs-Tipps im IDEAL Magazin unter https://www.ideal-versicherung.de/magazin/.

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